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Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern: Cybercrime-Ermittler im Landeskriminalamt M-V

Die Kriminalitätslage im Phänomenbereich Cybercrime ist seit Jahren sehr dynamisch. Wie im gesamten Bundesgebiet sind die Fallzahlen auch in Mecklenburg-Vorpommern stark ansteigend. Gleichzeitig erfordert die polizeiliche Bearbeitung solcher Delikte teilweise einen besonders hohen Spezialisierungsgrad. Um den speziellen Anforderungen auf diesem Gebiet gerecht zu werden, setzt das Landeskriminalamt neben der zielgerichteten Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten auch auf Spezialisten aus den Fachrichtungen Informatik bzw. Elektronik/Elektrotechnik. Vor diesem Hintergrund hat der Direktor des Landeskriminalamtes, Herr Mager, am 01. Februar 2012 vier neue Mitarbeiter zu Polizeivollzugsbeamten ernannt und vereidigt, die das Dezernat Cybercrime (drei Beamte) sowie den Arbeitsbereich Deliktübergreifende Datenverarbeitung (ein Beamter) der Behörde verstärken.

Die vier Beamten haben sich auf die entsprechenden Stellenausschreibungen des Landeskriminalamtes aus dem vergangenen Jahr beworben und sind aus insgesamt 88 Bewerbern ausgewählt worden.

Im laufenden Jahr wird das Dezernat Cybercrime noch um einen weiteren Spezialisten aus dem genannten Bewerberkreis verstärkt.

Auch die neuen Cybercrime-Ermittler werden sich künftig u.a. der Aufgabe zuwenden, Straftäter aus der scheinbaren Anonymität des Internets heraus zu holen mit dem Ziel, Straftaten wie den Tausch und Verkauf von kinderpornografischen Bildern sowie Fälle von Kindesmissbrauch, illegalen Handel mit Anabolika, Potenzmitteln und gefälschten Medikamenten sowie politisch motivierte Straftaten von gewaltbereiten Extremisten zu verfolgen und aufzuklären. Dazu begeben sich die Ermittler auf virtuelle Streife in Tauschbörsen, Blogs, Kommunikationsforen, Videoplattformen und Sozialen Netzwerken.

Hintergrund:

Die Kriminalität rund um das Internet kennt zwischenzeitlich viele Facetten. Begriffe wie Internetkriminalität, Computerkriminalität oder Informations- und Kommunikationskriminalität werden dabei nebeneinander verwendet, um eine neue Erscheinungsform der Kriminalität zu beschreiben.

Hier hat sich der Begriff Cybercrime etabliert, ein Begriff, der sich auf internationaler Ebene bereits durchgesetzt hat und das Phänomen der Straftaten um Computersysteme und Computerdaten umfangreich beschreibt. Gemäß der Cybercrime Konvention des Europarates, die seit dem 1. Juli 2009 in Deutschland in Kraft ist, umfasst der Begriff folgende Straftaten:
–       Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und –systemen
–       computerbezogene Straftaten (z.B. computerbezogener Betrug)
–       inhaltsbezogene Straftaten (z.B. Kinderpornographie)
–       Straftaten im Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
–       mittels Computersystemen begangene Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Fallzahlen der mittels Internet als Tatmittel begangenen Straftaten sowie des unverändert hohen Gefährdungs- und Schadenspotentials des Phänomens Cybercrime, kommt diesem Thema gegenwärtig und künftig eine besondere Bedeutung zu. Delikte mit dem Tatmittel Internet entwickeln sich quantitativ auffällig entgegen dem Landestrend der Straftatenentwicklung. Von 1.881 polizeilich erfassten Fällen noch im Jahr 2008 hat sich die Zahl im Jahr 2010 mit 4.853 mehr als verdoppelt. Auch im Jahr 2011 hat sich der Anstieg fortgesetzt. Neben dieser quantitativen Entwicklung ist zu beobachten, dass schnelllebig immer neue Phänomene der Cybercrime auftauchen und die Anzahl der Täter mit speziellem informationstechnischen Sachverstand zunimmt. Als Beispiel werden neben den Zugangsdaten im Bereich des Onlinebankings mittlerweile alle Formen und Arten digitaler Identitäten ausgespäht und illegal eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund ist im Zuge der Polizeistrukturreform zum 1. März 2011 im Landeskriminalamt ein Dezernat – Cybercrime – eingerichtet worden. Hier werden beispielsweise die Ermittlungen bei qualifizierten Delikten der Cybercrime geführt. Hier versteht man sich als Zentrale Ansprechstelle zum Phänomen für die Wirtschaft sowie öffentliche und nicht öffentliche Stellen. Ebenso sind hier die Polizeibeamten tätig, die die Online-Meldestelle unter www.netzverweis.de betreuen und die eingehenden Hinweise zu kriminellen Internetinhalten bearbeiten.
Mit dieser strategischen Organisationsänderung und Ressourcenbündelung soll das Kriminalitätsphänomen Cybercrime künftig sowohl präventiv als auch repressiv effektiver bekämpft werden.
Neben der genannten Eigenschaft als Zentrale Ansprechstelle für Wirtschaft und öffentliche/nicht öffentliche Stellen berät und unterstützt das Dezernat – Cybercrime – die gesamte Landespolizei M-V.