Landesregierung appelliert an Zweitwohnungsbesitzer: Verzichten Sie auf Anreise
Landesregierung appelliert an Zweitwohnungsbesitzer: Verzichten Sie auf Anreise. Kiel – Die Landesregierung hat angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie ein weiteres Mal an Zweitwohnungsbesitzer an den Küsten von Nord- und Ostsee appelliert, auf eine Anreise zu verzichten. Wer eine Nebenwohnung bereits bezogen habe, werde diese nicht verlassen müssen, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote nach telefonischen Beratungen mit Landräten heute (23. März) in Kiel. Dies habe das Land per Erlass vom heutigen Tage auch klargestellt.Ministerpräsident Daniel Günther mahnte zugleich einen respektvollen Umgang mit Gästen an, die sich in Schleswig-Holstein aufhielten. „Unser Bundesland ist ein großartiger Tourismus-Standort. Wir müssen auch in der jetzigen Krise zusammenstehen, Rücksicht nehmen und im Rahmen aller geltenden Kontaktbeschränkungen das gute Miteinander mit unseren Gästen bewahren.“ Beschimpfungen von Gästen, wie sie vereinzelt vorgekommen seien, „verbieten sich nicht nur aus Gründen guter Gastfreundschaft“, sagte der Ministerpräsident.
Grote stellte nach den Beratungen mit den Landräten klar, dass die Kreise auf der Grundlage eines Klarstellungserlasses der Landesregierung zur Nutzung von Zweitwohnungen ihre bisherigen Allgemeinverfügungen dazu überarbeiten werden. Ziel sei ein einheitliches Vorgehen der Landkreise. „Neuanreisen in Zweitwohnungen ohne triftigen Grund sind untersagt“, sagte der Innenminister. Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Immobilie in Schleswig-Holstein aktuell bereits nutzen, könnten im Land bleiben. Wer jedoch abreise, werde bis auf Weiteres nicht in seine Zweiwohnung zurückkehren können.
Triftige Gründe im Sinne des Erlasses, der für alle Landkreise gelten soll, sind:
- Die Nebenwohnung wird aus zwingenden beruflichen, gesundheitlichen sowie aus ehe-, sorge-und betreuungsrechtlichen Gründen genutzt.
- Verwandte 1. Grades, die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner haben in der Nebenwohnung ihren derzeitigen Aufenthaltsort.
- Eine zwingende Betreuung von betreuungs- oder pflegebedürftigen nahen Familienangehörigen in oder bei der Nebenwohnung soll sichergestellt werden.
- Es ist eine am Hauptwohnsitz nicht zu gewährleistende Trennung von Personen vorzunehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung unter häusliche Quarantäne gestellt wurden.
- Es sind zwingende und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Nebenwohnung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Renovierungsarbeiten.
Tourismusminister Bernd Buchholz dankte dem Innenminister für die Klarstellung, die durch die Allgemeinverfügung einiger Landräte notwendig geworden war, und entschuldigte sich im Namen aller Tourismusakteure im Land: „Die inakzeptablen Ausfälle einiger weniger Bürger gegenüber den Wohnungsbesitzern sind zutiefst bedauerlich. Sie sollten weder Zweifel an der Gastfreundschaft der Schleswig-Holsteiner noch an dem seit Jahrzehnten praktizierten guten Miteinander mit allen Zweitwohnungsbesitzern aufkommen lassen.“
Der Sprecher der Landräte und Landrat des Kreises Ostholstein, Reinhard Sager, nannte die Klarstellung durch das Land folgerichtig und hilfreich. „Die Allgemeinverfügungen der Kreise waren aufgrund der gestrigen Entscheidungen von Bund und Ländern ohnehin neu zu bewerten. So war das von uns auch als Maßnahme für das vergangene Wochenende gedacht; die Allgemeinverfügungen befristet,“ erklärte Sager. Es sei nie darum gegangen, Einheimische gegen „Zweitwohnungsbesitzer“ auszuspielen, sondern alle Möglichkeiten zu ergreifen, der Virusverbreitung entgegenzutreten. Diesem Ziel diene nun auch die neue Regelung. „So gerne wir Zweitwohnungsbesitzer bei uns begrüßen, so sehr ist es jetzt richtig, diese ebenfalls zumutbaren Beschränkungen zu unterwerfen,“ sagte Sager.