Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zur Überarbeitung der NS-geprägten Strafvorschriften zu Mord und Totschlag
Schleswig-Holstein wird in der März-Sitzung des Bundesrats einen Gesetzes-antrag einbringen, der eine sprachliche Überarbeitung der Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorsieht. Das hat das Kabinett am11. Februar 2014 beschlossen. Der Wortlaut der §§ 211 und 212 StGB enthält bis heute Formulierungen aus der NS-Zeit. Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk erläuterte ihren Vorstoß: „Unser Entwurf sieht vor, die Paragrafen zum Mord und zum Totschlag künftig so zu formulieren, wie es ihrer Anwendung in der Praxis entspricht. Die jetzige Fassung stammt aus dem Jahre 1941 und ist unverkennbar ein Relikt des in der NS-Zeit forcierten Umbaus des Strafrechts, indem sie nicht die Tat, sondern einen vermeintlichen Tätertyp des Mörders in den Mittelpunkt stellt.“
Der Gesetzesantrag sei keineswegs als Alternative zur notwendigen Gesamtreform der Tötungsdelikte zu verstehen, so die Ministerin weiter. Sie nehme im Gegenteil mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium eine Neuordnung der Tötungsdelikte angekündigt habe. „Es freut mich, dass unsere Argumente im Bund auf fruchtbaren Boden gefallen sind und der Bundesjustizminister nun ankündigt, sich für eine Reform der Paragrafen zu Mord und Totschlag einzusetzen. Ich denke, man kann ohne Übertreibung sagen, dass unser Vorstoß bei der letzten Justizministerkonferenz hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet hat.“ Die Justizministerkonferenz im Herbst 2013 hatte die geplante Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins einstimmig zur Kenntnis genommen. Nachdem der Vorschlag in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft ausgesprochen positiv aufgenommen worden sei, wolle sie nun im Bundesrat um Unterstützung werben, sagte die Ministerin. Unabhängig davon werde sie sich in den angekündigten Prozess einer Gesamtreform der Tötungsdelikte einbringen. Der Deutsche Anwaltverein habe bereits einen interessanten Vorschlag unterbreitet.