Landesregierung macht Vorschläge für UNESCO-Weltkulturerbe-Liste
KIEL. Die Landesregierung hat den Vorschlägen von Kulturministerin Anke Spoorendonk für die Fortschreibung der Vorschlagliste (Tentativliste) für das UNESCO-Weltkulturerbe zugestimmt. Beschlossen wurde, die Schlosskapelle Gottorf als vorläufigen schleswig-holsteinischen Vorschlag an die Kultusministerkonferenz (KMK) zu melden, sich aber gleichzeitig vorzubehalten, diesen Vorschlag aus fachlichen oder finanziellen Erwägungen wieder zurückzuziehen. Dazu sagte Kulturministerin Anke Spoorendonk: „“Nach einer vorläufigen Prüfung der Stiftung Landesmuseen Schloss Gottorf ragt insbesondere die Schlosskapelle durch ihre bauliche Geschlossenheit und Unversehrtheit, ihren Seltenheitswert und ihren Vorbildcharakter für die protestantische Kirchenarchitektur des Nordens hervor. Zusammen mit ihrer Bedeutung für die Entwicklung der lutherischen Kirchenmusik könnte die Kapelle die UNESCO-Kriterien erfüllen. Allerdings sind noch eine umfassende Prüfung und auch ein Vergleich mit anderen Welterbe-Objekten national und international nötig, bevor eine endgültige Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob das Land den Vorschlag aufrechterhalten will““, so Spoorendonk.
Zudem wurde beschlossen, die Schwebefähre Rendsburg/Osterrönfeld als Teil einer seriellen transnationalen Bewerbung nachrichtlich an die KMK zu melden. Dieser Antrag wird unter der Federführung von Argentinien die acht noch existierenden Schwebefähren in Deutschland, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Argentinien umfassen. Die Kombination aus Eisenbahn-Hochbrücke und Schwebefähre, wie sie die Rendsburger Schwebefähre aufweist, ist dabei weltweit einzigartig.
In Schleswig-Holstein führt die Hansestadt Lübeck seit 1987 den Titel Weltkulturerbe. Ein Antrag zur Anerkennung des Wikingererbes mit den schleswig-holsteinischen Elementen Danewerk und Haithabu ist im Verfahren.