Landesregierung mit Doppelmoral beim Umgang mit Gründern
Landesregierung mit Doppelmoral beim Umgang mit Gründern. Auch bei den neuen Überbrückungshilfe können Solo-Selbstständige nicht ihre Kosten für Lebenshaltung geltend machen und werden weiterhin auf die Grundsicherung verwiesen. Der scheinbar „erleichterte“ Weg in die Grundsicherung für Solo-Selbstständige entpuppt sich weiterhin als Etikettenschwindel und wird auch noch bis zum 30.09.2020 verlängert.Jetzt ist das Land Schleswig-Holstein in der Verantwortung. Während Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angekündigt haben, über eigene Länderprogramme ergänzend zur Bundes-Überbrückungshilfe auch Lebenshaltungskosten bis zu 1.000 € bzw. 1.180 € monatlich anzuerkennen, lässt Schleswig-Holstein seine zahlreichen Solo-Selbstständigen im Lande allein und versteckt sich hinter dem Bund.
Dazu erklärt Guenther Hansen als Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD:
„Double bind nennt man so etwas. Auf der einen Seite feiert die Landesregierung den Gründergeist und im gleichen Atemzug verweigert sie den Gründen die Überlebenshilfe. Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, dass die Landesregierung mal über sich hinauszuwächst, Wertschätzung zeigt und für eine angemessene Integration der Solos in die Wirtschaft sorgt.“