Landesregierung muss sich zum Integrationsgesetz bekennen
Landesregierung muss sich zum Integrationsgesetz bekennen – Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB, hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum Integrationsgesetz begrüßt und die Landesregierung, die sich bisher nicht klar zum Integrationsgesetz bekannt hat, aufgefordert, die neuen Regelungen, insbesondere die Wohnsitzzuweisung, konsequent umzusetzen.
„Die Länder sollen die Möglichkeit bekommen, anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnsitz zuzuweisen. Ich erwarte vom Ministerpräsidenten eine klare Aussage, dass Schleswig-Holstein diese wichtige Regelung anwenden wird“, so Liebing.
Die Wohnsitzzuweisung sei ein wichtiger Baustein für gelingende Integration. „Wir wollen das Engagement und die Einrichtungen in den Gemeinden im Sinne der Integration nutzen und neue soziale Brennpunkte in den großen Städten vermeiden „, so Liebing abschließend.