Landesregierung präzisiert Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus
Landesregierung präzisiert Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus. Günther: „Menschen in Schleswig-Holstein verhalten sich vorbildlich.“ KIEL. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Einschränkungen weiter präzisiert. Grundlage der heute (23. März) getroffenen Beschlüsse waren die Ergebnisse des Gespräches der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom vergangenen Sonntag (22. März). Die beschlossenen Maßnahmen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen treten morgen (24. März) in Kraft.
„Bislang haben die Menschen in Schleswig-Holstein sich vorbildlich verhalten. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass auch die verschärften Regeln konsequent umgesetzt werden. Dafür danke ich schon jetzt,“ sagte Ministerpräsident Daniel Günther.
Präzisierte Regelungen:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben beispielsweise selbstverständlich weiter möglich.
- Zur Erinnerung: Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, sind auch weiterhin gestattet. Insbesondere die Teilnahme an Sitzungen der staatlichen und kommunalen Gremien ist unter Beachtung der entsprechenden Hinweise des Robert-Koch-Institutes und der Hygienestandards gestattet. Zur Klarstellung: Dafür notwendige Räumlichkeiten können unabhängig von ihrem sonstigen Bestimmungszweck hierfür genutzt werden.
- Betriebe im Bereich der Körperpflege, wie zum Beispiel Friseurbetriebe oder Kosmetikstudios sind zu schließen. Ausnahmen gibt es für medizinische Anwendungen.
- In eine sogenannten „Positivliste“ werden die Handwerksberufe, Dienstleister und Werkstätten aufgeführt, die ihre Tätigkeit fortführen können.
Die neuen Regelungen im Wortlaut und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse