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Politik & Wirtschaft

Landesregierung verstärkt Kampf gegen Jugendkriminalität – Jugend Taskforce in allen Kreisen und kreisfreien Städten

Die Bekämpfung der Jugendkriminalität muss nach Ansicht der Landesregierung weiter verstärkt werden. Wie Innenminister Klaus Schlie am Freitag (8. Juli) nach einem Besuch der Ermittlungsgruppe Jugend in der Kriminalpolizeistelle Kiel sagte, soll es in den elf Kreisen und vier kreisfreien Städte künftig eine so genannte Jugend Taskforce geben. Diese Gremien haben die Aufgabe, Maßnahmen der Prävention und Intervention für die Region zu erarbeiten, miteinander zu verzahnen und im Einzelfall aufeinander abzustimmen. Mitglieder der Jugend Taskforce sind Polizeibeamte, Staatsanwälte sowie Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und der Jugendhilfe. Falls erforderlich, nehmen auch Vertreter aus dem Bereich Schule teil. Sie befassen sich mit den jungen Menschen, die vor Ort bereits mehrfach polizeilich aufgefallen sind. Dabei handelt es sich um eine Minderheit zwischen drei und sieben Prozent junger Straftäter, die allerdings für bis zu zwei Drittel der Straftaten in ihrer jeweiligen Altergruppe verantwortlich sind.

„“Die Jugend Taskforce ist ein neues und wichtiges Instrument, um kriminelle Karrieren junger Menschen schon früh zu erkennen und zu beenden““, sagte Schlie. Der jüngste Bericht der Landesregierung zur Jugendkriminalität zeige deutlich, dass es bereits vielerorts hervorragend funktionierende Initiativen gebe. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz sei dort bereits gut organisiert. An verschiedenen Stellen fehle es jedoch an einer verbindlichen Kommunikationsstruktur und den notwendigen Absprachen. Bei der Einrichtung einer Jugend Taskforce könnten die Behörden oft auf bereits bestehende Kooperationen und vorhandene Instrumente aufbauen. „“Wichtig ist, dass der Staat auf eine Tat schnell und mit einer spürbaren Konsequenz für den Täter reagiert““, sagte Schlie. Das Bündel der staatlichen Interventionsmöglichkeiten reiche dabei von pädagogischen Maßnahmen bis hin zur Jugendhaft.

Gleich nach der Sommerpause wird eine Arbeitsgruppe der Staatssekretäre des Innen-, Justiz-, Sozial- und Bildungsministeriums zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden ein gemeinsames Handlungskonzept „Jugendkriminalprävention“ erarbeiten, das die unterschiedlichen Ansätze und Möglichkeiten der Ressorts zu einem wirksamen Maßnahmenbündel zusammenfasst. Außerdem wird ein Landesrahmenkonzept für Mehrfach- und Intensivtäter entwickelt. Die Staatssekretäre werden ebenfalls einen Rahmen für die Arbeit der regionalen Jugend Taskforces entwickeln.

In einem ersten Schritt haben sich das Innenministerium und das Justizministerium auf eine neue Definition der Mehrfach- und Intensivtäter verständigt. Als jugendliche Intensivtäter gelten danach Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei denen sich auf Grund der Anzahl und/oder der Intensität der begangenen Straftaten eine kriminelle Karriere bereits verfestigt hat. Um einen landeseinheitlichen Standard bei der Einstufung zu erreichen, wird den verschiedenen Straftaten eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. So gibt es beispielsweise für Raub fünf, für gefährliche Körperverletzung drei und für Bedrohung zwei Punkte. Hat ein Jugendlicher in den zurückliegenden zwölf Monaten 15 Punkte erreicht, gilt er als Intensivtäter. Mit Hilfe dieser differenzierten Definition kommen die Gewalttäter direkt in den Blickpunkt von Polizei und Justiz. Die alte Definition (fünf Straftaten oder zwei Gewalttaten in zwölf Monaten) kannte keine ausreichenden qualitativen Merkmale, so dass auch mehrere Bagatelldelikte wie wiederholtes Schwarzfahren aus einem jugendlichen Täter einen jugendlichen Intensivtäter gemacht haben.

Von den 79.000 Tatverdächtigen im vergangenen Jahr waren 22.000 jünger als 21. Das entspricht immer noch einem Anteil von 27,5 Prozent. Diese Altersgruppe stellt jedoch nur ein Fünftel aller Einwohner. 58 Prozent aller Raubdelikte gehen auf das Konto von Jugendlichen. Und 43 Prozent aller gefährlichen und schweren Körperverletzungen werden von Tatverdächtigen unter 21 Jahren begangen.