Landessportfischerverband Schleswig-Holstein und Schutzstation Wattenmeer als Vereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt
KIEL. Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. und die Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer e.V. sind als Umweltvereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt worden. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (11. Oktober) mit.
Beiden Vereinen standen bisher aufgrund ihrer Anerkennung als Naturschutzverein nach dem Bundesnaturschutzgesetz Mitwirkungs-, Widerspruchs- und Klagerechte bei bestimmten gesetzlich festgelegten Vorhaben und Planungen des Naturschutzes zu.
Mit der jetzigen Anerkennung als Umweltvereinigung haben sie jetzt auch die allgemeinen Umweltverbandsklagerechte nach § 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Somit können sie, ohne die Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, bei bestimmten Behördenentscheidungen oder deren Unterlassen die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften durch Rechtsbehelf überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Zulassungsverfahren, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, für immissionsschutzrechtliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für Planfeststellungsverfahren für Abfalldeponien.
Das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bezieht sich auch auf wasserrechtliche Erlaubnisverfahren, die mit einem Vorhaben im Sinne der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verbunden sind.