Landgericht Landau verurteilt Fiat Chrysler im Diesel-Abgasskandal / Schadensersatz für Wohnmobil V 600 G von Pilote
Lahr (ots) – Krachende Niederlage von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) im Diesel-Abgasskandal. Das Landgericht Landau hat den Autobauer am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt (Az. 2 O 169/21). Damit sind die Chancen der Verbraucher gegen Händler und Autobauer vor Gericht zu gewinnen, aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weiter gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Mittlerweile liegen weitere verbraucherfreundliche Urteile vor. Auch wollen Gerichte mit Gutachten und Anfragen bei Behörden den Skandal aufarbeiten. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes) Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage) mit ausverhandelt. Fiat Chrysler handelte im Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig Die 2. Zivilkammer am Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA am 6. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt. Dabei handelt es sich nicht wie bisher um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Fiat hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert – und verloren. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mittlerweile mehrere positive Urteil gegen Stellantis/FCA und Händler erstritten. Hier die wichtigsten Fakten zum aktuellen Urteil am Landgericht Landau: – Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E. – Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro – nebst Zinsen. Im Schadensersatz sind Aufwendungen enthalten, die der Halter nach dem Kauf im Wohnmobil hat anbringen lassen. Klar war für das Gericht, dass das Wohnmobil über eine Prüfstandserkennung verfügt, die dazu führt, dass die Abgaswerte bei der Kontrolle auf das gesetzliche Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. – Für das Gericht ist der Schaden durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden, den der Kläger bei Kenntnis der Abgasmanipulation nie eingegangen wäre. Fiat Chrysler hat aus Sicht des Gerichts vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt (§826 BGB). Die strategische Entscheidung zur Abgasmanipulation sei aus Gründen der Gewinnmaximierung gefallen. Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf die VW-Urteile des Bundesgerichtshofs. Ende Mai 2020 war VW viereinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals um den Dieselmotor EA189 höchstrichterlich verurteilt worden. – Der Kläger muss sein Pilote-Wohnmobil zurückgeben und sich auf den Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht orientierte sich bei der Berechnung der Entschädigung an den Pkw-Fällen im Abgasskandal und ging dabei von einer Laufleistung von 300.000 Kilometern aus. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. – Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zudem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert. Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote), Stilllegungen (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung) und Wertverluste (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust), sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/individualklage) erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt. Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0 Fax: 07821 / 92 37 68 – 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de