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Landkreistag: Krankenhausstrukturreform und Abbau des Investitionsstaus erfordern einen engen Schulterschluss von Land und Kommunen

Die Kreise in Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages in Eutin das Land aufgefordert, nicht nur die drängenden Fragen der stationären medizinischen Versorgung einschließlich deren Finanzierung gemeinsam anzugehen, sondern auch die Forderung unter-mauert, dass das Land zusätzliche Mittel bereitstellen muss.
Hintergrund sind der erhebliche Investitionsbedarf für die Krankenhausinfrastruktur in Schleswig-Holstein sowie die Reformbestrebungen des Bundes. Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Ostholsteins Land-rat Reinhard Sager (CDU): „Die Kreise bekennen sich zu ihrer Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung für die Sicherstellung einer stationären Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Sie sind bereit, alle anstehenden Reformüberlegungen konstruktiv zu begleiten und einen angemessenen Beitrag zu leisten.“ Die Einbindung durch das Gesundheitsministerium im Rahmen der Reformüberlegungen der Bundesregierung sei vorbildlich. „Die kommunalen Interessen und die Ziele des Landes Schleswig-Holstein decken sich: Es geht darum, die Krankenhausplanung weiterhin in den Ländern zu machen, um regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigen zu können, von denen es im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins einige gibt.“ Selbst wenn man auf Bundesebene nicht weiterkomme, sei ein Zielbild- und Strukturprozess in Schleswig-Holstein unausweichlich. Dies hätten die Kreise in einer Resolution aus dem Jahr 2021 (Anlage) deutlich gemacht. Sie seien auch jetzt bereit, einen Prozess im Land, der ergänzend zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums steht oder diesen ersetzt, zu initiieren und gemeinsam zu gestalten.

Enttäuscht zeigt sich der Landkreistag jedoch, was die Gespräche mit der Landesregierung über die fiskalischen Fol-gen betrifft. Der stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages, Ingo Degner (SPD): „Ein Déjà-vu der besonderen Art. Da beschließt die Landesregierung im Januar, weitere 110 Millionen zu investieren – ohne weitere Abstimmung im Vorfeld: obwohl die Kreise und kreisfreien Städte gesetzlich dazu verpflichtet sind, den gleichen Betrag aufzubringen. Das gleiche unglückliche Verfahren hatten wir bereits im Jahr 2020, als im Rahmen eines Corona-Notpakets über Nacht 100 Millionen zu den Krankenhausinvestitionen mit der Folge eines entsprechenden kommunalen Finanzierungsanteils umgeschichtet wurden und man ebenfalls keine Notwendigkeit sah, mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen.“ Es sei zu befürchten, dass dies Schule macht und auch in Zukunft der Umgang miteinander sei. Im Haushaltsgesetz 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, „Haushaltsreste“ in Höhe von 100 Millionen für die Krankenhausinvestitionen einzusetzen. „Nur, weil beim Land am Ende des Jahres Geld ‚übrig‘ ist, müsse dies nicht in gleicher Weise für die kommunalen Haushalte gelten. Die Fremdbestimmung über kommunale Haushalte muss ein Ende haben.“, ergänzt PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages.

Angesichts der gemeinsamen Aufgaben- und Finanzverantwortung von Land sowie Kreisen und kreisfreien Städten erwarten die Kreise einen fairen Umgang miteinander und einen partnerschaftlichen Dialog. Es ist nicht akzeptabel, dass das Land vollkommen allein und ohne jegliche Abstimmung über die Höhe der Investitionsförderung entscheidet, obwohl Kreise und kreisfreie Städte im gleichen Maße finanzierungspflichtig sind.

Die Landesregierung hat am 25. Januar 2023 Gespräche angekündigt, die mit den Kreisen und kreisfreien Städten als 50-Prozent-Finanzierungpartner über die Aufbringung der „kommunalen“ 110 Millionen Euro zu erfolgen hätten. Die Hoffnung, dass diese Gespräche zeitnah von der Landesregierung initiiert und ergebnisoffen geführt werden, auch was die finanzielle Mitverpflichtung kommunaler Haushalte betrifft, hat sich leider zerschlagen: Gespräche mussten von der kommunalen Seite eingefordert werden und sollten nach Ansicht der Landesregierung allein operative Details, z. B. die Verwendung kommunaler Mittel aus dem FAG-Abrechnungsbetrag 2022, zum Gegenstand haben. Die Kommunalen Landesverbände haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der den gesetzlichen Mitfinanzierungsmechanismus aus dem Landeskrankenhausgesetz nicht infrage stellt, aber die fiskalischen Folgen in den kommenden Jahren abmildern hilft. „Hier ging es lediglich um einen moderaten Betrag, den das Land zugunsten der finanzierungspflichtigen Kreise und kreisfreien Städte hätte aufbringen sollen, gleichwohl war man nicht einmal bereit darüber zu sprechen.“, erläutert Schulz.
Abschließend äußert Reinhard Sager Sorge für die nun anstehenden inhaltlichen Debatten: „Ein konstruktives Zusammenwirken bei den nun anstehenden Strukturentscheidungen wird nur gelingen, wenn kurzfristig ein Dialog auch über die Finanzierungsfrage geführt wird. Die Landesregierung ist am Zug.“ Für die Zukunft müsse gelten: „Weitere Mittel aus dem Landeshaushalt, die in gleicher Höhe von Kreisen und kreisfreien Städten kozufinanzieren sind, werden nur im Einvernehmen mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Städtetag Schleswig-Holstein bereitgestellt.“