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Politik & Wirtschaft

Landtagswahl in Schleswig-Holstein – Korruptionsbekämpfung auf dem Prüfstand

Landtagswahl in Schleswig-Holstein – Korruptionsbekämpfung auf dem Prüfstand – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Parteien in Schleswig-Holstein im Vorfeld der bevorstehenden Landtagswahl zu Themen der Korruptionsbekämpfung und -prävention Stellung nehmen lassen.

Die Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, DIE LINKE., Piratenpartei, SPD und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatten im April 2017 Gelegenheit, ihre Positionen unter anderem zum Hinweisgeberschutz, zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten sowie zur Einführung eines Lobbyregisters und einem „Legislativen Fußabdruck“ darzulegen.

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber sind unverzichtbar bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen. Transparency Deutschland fordert eine Verbesserung des gesetzlichen arbeitsrechtlichen Schutz von Hinweisgebern in Verwaltung, Wirtschaft und Organisationen.

Hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern besteht Uneinigkeit unter den Parteien: Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat die Einrichtung eines „sicheren Kommunikationskanals“ für Hinweisgeber in ihrem Wahlprogramm verortet und will sich für ein bundesweites „Whistleblower-Schutzgesetz“ einsetzen. Die CDU hält das Schutzniveau für Hinweisgeber für ausreichend und sieht ein anonymisiertes Verfahren kritisch. Dem schließt sich die FDP an, auch wenn sie einem anonymisierten Verfahren offener gegenübersteht. Die Piratenpartei möchte eine anonyme Plattform für Hinweisgeber einrichten und das Landesdisziplinargesetz ändern, um sicherzustellen, dass Beamtinnen und Beamte nicht aufgrund der Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht verfolgt werden können. Auch DIE LINKE. hält einen anonymisierten Dialog für sinnvoll, der SSW spricht sich dagegen aus. Die SPD sieht bei der Erweiterung des rechtlichen Schutzes von Hinweisgebern den Bundesgesetzgeber in der Pflicht und steht einer Straflosigkeit trotz Verletzung von Dienstgeheimnissen skeptisch gegenüber.

Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Die Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten sind in Schleswig-Holstein unzureichend geregelt. Transparency Deutschland fordert seit langem eine betragsgenaue Veröffentlichung der Nebeneinkünfte. „Nur durch eine umfassende Offenlegungspflicht erhält die Öffentlichkeit alle Informationen, die notwendig sind, um ein fundiertes Urteil über potenzielle Interessenkonflikte zu fällen.“, so Christopher Bohlens, Regionalgruppe Hamburg-Schleswig-Holstein.

Der Landtag hat Ende März 2017 über einen Gesetzentwurf entschieden, der nach der Wahl in Kraft treten soll. Ursprünglich hatte die Koalition aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SSW eine betragsgenaue Ausweisung der Nebeneinkünfte angekündigt. Stattdessen wurde ein Stufen-Modell in Anlehnung an die bundesgesetzliche Regelung beschlossen.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN will sich weiterhin für eine aussagekräftige Veröffentlichung und eine Ausweitung der Anzeigepflichten einsetzen. Die FDP stellt den Sinn einer Veröffentlichung grundsätzlich in Frage, ist allerdings nicht gegen die beschlossene gesetzliche Stufenregelung. DIE LINKE. und die Piratenpartei sind für eine vollständige Offenlegung der Nebentätigkeiten und -einkünfte. Hinsichtlich der Zulassung von Nebentätigkeiten halten Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD die bestehenden Regelungen für ausgewogen. Die CDU betont die Ausübung des freien Mandats; die FDP spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass Abgeordnete neben ihrem Mandat einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Laut DIE LINKE. sollte eine Nebentätigkeit die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Lobbyregister und „Legislativer Fußabdruck“

Durch die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters und eines „Legislativen Fußabdrucks“ soll erkennbar werden, welche Interessen im Gesetzgebungsverfahren zum Tragen gekommen sind. Weder Bündnis 90/DIE GRÜNEN noch die SPD halten ein Lobbyregister für Schleswig-Holstein für notwendig. Auch die CDU und die FDP stehen einem Lobbyregister skeptisch gegenüber. DIE LINKE., die Piratenpartei und der SSW sprechen sich dagegen für ein verpflichtendes, öffentlich einsehbares Lobbyregister aus. Ähnlich uneins sind sich die Parteien beim „Legislativen Fußabdruck“. CDU, FDP, SPD und SSW sprechen sich nicht für eine Erweiterung des bisherigen Landtagsinformationssystems aus, während Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und die Piratenpartei einen „Legislativen Fußabdruck“ fordern.

Transparency Deutschland wird auch die Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein kritisch begleiten.

Weitere Informationen

Den Fragebogen sowie die ausführlichen Antworten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, DIE LINKE., Piratenpartei, SPD und SSW zu allen 12 Fragen finden Sie unter www.transparency.de/Wahlpruefsteine-Landtagswahl-S.2860.0.html

Zu Transparency Deutschland

Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption.