Landwirtschafts- und Forstministerium appelliert: Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest einzuhalten
KIEL. Seit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg im Herbst 2020 ist Deutschland unmittelbar von der Tierseuche betroffen. Der jüngste Seuchenausbruch in Schweden Anfang September sei eine Mahnung, weiterhin die Maßnahmen zur Seuchenprävention gewissenhaft umzusetzen, erklärte Forst- und Jagdminister Werner Schwarz und konkretisierte: „Einem möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein muss weiterhin mit großer Wachsamkeit begegnet werden.“ Bezugnehmend auf den Beginn der diesjährigen Drückjagdsaison appelliert das Landwirtschafts- und Forstministerium daher speziell an alle Jägerinnen und Jäger, sich die Grundsätze der ASP-Prävention erneut zu vergegenwärtigen. Durch konsequente Bekämpfungsmaßnahmen konnten in Brandenburg im Sommer 2023 erste Sperrzonen zurückgestuft und verkleinert werden.
Jägerinnen und Jäger werden gebeten, vermehrtes Auftreten von Fallwild oder auffälligem Schwarzwild umgehend dem Veterinäramt zu melden und auf Jagdreisen in von ASP betroffene Gebiete zu verzichten. Reinigen bzw. waschen und desinfizieren Sie auf der Jagd verwendete Gegenstände und Kleidung sowie auf der Jagd eingesetzte Hunde sorgfältig. Bitte verbringen Sie kein erlegtes Schwarzwild, Fleischerzeugnisse oder Trophäen aus den von ASP betroffenen Regionen nach Schleswig-Holstein. Entsorgen Sie Aufbrüche und Zerwirkreste von in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild an einer der derzeit 28 im Land eingerichteten Sammelstellen.
Sollten Hausschweine gehalten werden, ist eine strikte hygienische Trennung zwischen der Schweinehaltung und der jagdlichen Ausrüstung vorzunehmen. In Schleswig-Holstein findet weiterhin ganzjährig ein Monitoring zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen statt. Um dieses bestmöglich mit Daten zu unterstützen, sollten von jedem verendeten oder verunfallten sowie jedem erlegten Schwarzwild eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnommen werden. Für die Beprobung und Entsorgung von Fallwild können Jägerinnen und Jäger eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Darüber hinaus können alle Bürgerinnen und Bürger ebenfalls einen Beitrag leisten, das Risiko der Einschleppung möglichst gering zu halten, indem sie kein erlegtes Schwarzwild, zerlegte Teile oder Fleischerzeugnisse davon aus ASP-Regionen nach Schleswig-Holstein einführen. Außerdem sollten Reste von Proviant immer in geschlossenen Müllbehältern und keinesfalls in der freien Natur entsorgt werden.