Politik & Wirtschaft

Landwirtschaftsministerin Schmachtenberg warnt vor Kürzungen des EU-Agrarbudgets

KIEL. Vor dem Treffen der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder mit EU-Kommissar Christophe Hansen am 4. Dezember 2025 in Brüssel macht Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg deutlich: Die geplante Reform der europäischen Agrarpolitik ab 2028 darf die landwirtschaftlichen Betriebe und die Entwicklung der ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein nicht schwächen. Statt Mittel zusammenzulegen und zu kürzen, braucht es ein eigenständiges, verlässliches Budget sowie Maßnahmen zur Stärkung ländlicher Räume und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten.

„Die kommende GAP darf kein Sparobjekt sein. Das würde vor allem unsere familiengeführten Betriebe schwächen und das Ziel von Ernährungssicherheit, Klima- und Umweltschutz gefährden“, sagt Schmachtenberg. „Unsere Landwirtschaft muss ihr bisheriges Budget auch in Zukunft eigenständig erhalten und europaweit faire Förderbedingungen vorfinden. Zudem sollten Einkommensunterstützung sowie die Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen praxisnah gewährleistet sein.“

Die Ministerin lehnt den sogenannten „Single-Plan“ – also die Zusammenlegung der Mittel für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – ebenso ab wie Degression, Kappung oder Fördermechanismen, die Betriebe nach sozialer Bedürftigkeit sortieren würden. „Durch diese Vorschläge wird die wirtschaftliche Sicherheit unserer Betriebe geschwächt, unnötige Bürokratie geschaffen und eine langfristige Planung erschwert. Die GAP muss Planungssicherheit bieten, praxisnah sein und regionale Vielfalt berücksichtigen. Nur so können unsere Betriebe ihre unverzichtbare Arbeit für Ernährung, Tierwohl und Umweltschutz leisten.“

Schmachtenberg betont: „Gerade in Schleswig-Holstein, wo Landwirtschaft das Rückgrat unserer ländlichen Räume ist, ist eine stabile Förderung entscheidend. Mir ist daher wichtig, dass die GAP unsere Betriebe stärkt – und Bürokratie abbaut.“

Hintergrund:

Im Juli 2025 legte die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 vor. Zukünftig sollen viele bisher getrennte EU-Förderprogramme – etwa aus der Sozial-, Agrar-, Regional- und Kohäsionspolitik – in einem einzigen nationalen Plan („Single Plan“) zusammengeführt werden. Die bisher eigenständige GAP mit den Mitteln für Landwirtschaft und ländlichen Raum verliert damit deutlich an Bedeutung und steht in direkter Konkurrenz um dieselben Mittel.

Die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) sollen festlegen, wie die EU-Mittel für die GAP konkret eingesetzt werden – etwa für Einkommensunterstützung, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder die Förderung ländlicher Räume. Die flächenbasierte Einkommensunterstützung soll künftig einer verpflichtenden Degression und Kappung unterliegen: Die Direktzahlungen pro Hektar nehmen stufenweise ab, je größer ein Betrieb ist, und eine Obergrenze von 100.000 Euro soll eingeführt werden. Gleichzeitig sollen kleinere Betriebe, Jungbauern und Betriebe in benachteiligten Gebieten erleichterten Zugang zu Fördermitteln erhalten.

Deutschland und andere Mitgliedstaaten haben im Rat bereits Vorbehalte gegen die Zusammenlegung der Mittel und die verpflichtenden Kürzungen geäußert. Auch der Bundesrat und die Agrarministerkonferenz haben die Pläne der EU-Kommission deutlich kritisiert.