Landwirtschaftsministerium startet Anhörungsverfahren zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht
KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat am Freitag (9. Dezember) das Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht gestartet. Darauf hatte sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag verständigt. Alle beteiligten Organisationen und Institutionen werden nun schriftlich informiert und haben bis zum 24. Januar 2023 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.„Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Klar ist aber auch: Der Schutzstatus des Wolfs wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. Der Wolf bleibe weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfs sei somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich, so der Minister.
Die Voraussetzung einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfs sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Die geplante Änderung im Landesjagdrecht wird Halterinnen und Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. „Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden wird, ist es richtig und wichtig den Wolf im Jagdrecht aufzunehmen. Nur so können wir die Situation der Jägerinnen und Jäger in den Revieren beim Umgang mit dem Wolf verbessern“, sagte Schwarz.
Ziel der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist es, dass im Falle einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfs auf das jagdrechtliche System zurückgegriffen werden kann und die Jägerinnen und Jäger in einem gewohnten und konkreten Rechtsrahmen tätig werden können. „Mit Ihren Ortskenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Wildtieren einschließlich des Erlegens, sind Jägerinnen und Jäger die wichtigsten Partnerinnen und Partner für den Fall, dass eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme tatsächlich ausgesprochen werden muss“, sagte Schwarz.
Zudem soll auch der Umgang mit verletzten Wölfen im Landesjagdrecht weiter konkretisiert werden, um den Jägerinnen und Jägern klare und handhabbare Vorgaben an die Hand zu geben, wie sie mit einem verletzten Wolf umzugehen haben und unter welchen Bedingungen ein verletzter Wolf erlegt werden darf. Und schließlich gilt es, Ausnahmen für das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigten zu schaffen, so der Minister.
Gleichzeitig mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht sollen auch die Vorgaben der europäischen REACH-Verordnung im Landesrecht umgesetzt und weitere Anpassungen vorgenommen werden. Künftig wird es verboten sein, bleihaltige Schrotmunition bei der Jagd in Feuchtgebieten zu verwenden. Die REACH-Verordnung wurde bereits im Jahr 2021 dahingehend angepasst und gilt unmittelbar. Im Februar 2023 läuft der zweijährige Übergangszeitraum für das Verbot ab.