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Politik & Wirtschaft

Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen in Hamburg und Lübeck festgelegt

KIEL. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf die auf dem Territorium Schleswig-Holsteins befindlichen Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Hamburg und Lübeck-Blankensee festgelegt. Hierfür wurden heute (31. Januar) zwei Rechtsverordnungen verabschiedet.
Hintergrund ist das Bundesgesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) von 2007, das für alle größeren zivilen und militärischen Flugplätze die Ausweisung eines Lärmschutzbereichs nach strengeren Vorgaben erforderlich macht.
Umweltministerin Rumpf: „“Die Ermittlung der Lärmschutzbereiche erfolgte in Abstimmung mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Beteiligung der von den Lärmschutzbereichen betroffenen Kommunen und Kreise.““ Insbesondere die kommunale Ebene sei in beiden Fällen frühzeitig über die Ergebnisse der Lärmberechnungen und die Folgen der Festsetzung der Lärmschutzbereiche unterrichtet und in schriftlichen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Das sei ihr sehr wichtig gewesen, so Frau Rumpf. Auch in den an beiden Flughäfen bestehenden Fluglärmschutzkommissionen wurde die Thematik dargestellt und eingehend diskutiert.

Die Lärmschutzbereiche wurden den bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend unter Berücksichtigung der prognostizierten mittleren Fluglärmbelastung in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2020 errechnet. Die in den Lärmberechnungen ermittelten Lärmschutzbereiche gliedern sich, abhängig vom jeweiligen Grad der Lärmbelastung, jeweils in mehrere Schutzzonen, in denen unterschiedliche bauliche Schallschutzanforderungen, Einschränkungen der baulichen Nutzung oder Entschädigungsansprüche bestehen. Einschränkungen des Flugbetriebs sind mit der Festsetzung der Lärmschutzbereiche nicht verbunden.
Nach der Veröffentlichung der Verordnungen werden Interessierte diese einschließlich der hierzu erstellten Karten bei der Hansestadt Lübeck bzw. bei der Stadt Norderstedt einsehen können. Die öffentliche Auslegung in weiteren Amtsstellen ist vorgesehen. Darüber hinaus werden beide Verordnungen auch im Internet unter: www.mlur.schleswig-holstein.de (Suchbegriff: Fluglärm) zur Verfügung gestellt werden.