Laub so glatt wie Eis
Die Herbststürme lassen auch in diesem Jahr das Laub von den Bäumen auf die Gehwege fallen. Bei Regen ist das Laub deshalb so rutschig und glatt wie Eis. Kümmern müssen sich darum die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Sie trifft nicht nur die Verkehrssicherungspflicht auf dem eigenen Grundstück, sondern zumeist nach den kommunalen Satzungen auch die auf den öffentlichen Wegen, so Rechtsanwältin Julia C. Wittke von Haus & Grund Schleswig-Holstein.
Wie bei der Pflicht, Schnee und Eis zu beseitigen, haftet der Grundeigentümer für Schäden durch Unfälle, die durch die Verletzung seiner Reinigungspflicht eingetreten sind. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn diese Arbeiten Dritten, z. B. Mietern, übertragen werden.
Die Haus & Grund Rechtsanwältin empfiehlt daher allen Grundeigentümern den Abschluss einer Grundstückshaftpflichtversicherung. Die einzelnen Ortsvereine des Landesverbandes halten für Ihre Mitglieder bereits solche und andere preisgünstige Versicherungen vor.
Auf unserer Homepage www.haus-und-grund-sh.de finden Sie weitere interessante Informationen rund um das Grundeigentum.