LBS-Tipp: Baukindergeld jetzt noch beantragen / Verlängerte Antragsfrist für 2018 als Ausnahmeregelung
Potsdam (ots) – Die LBS Ost rät allen Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, die 2018 in die eigene Immobilie gezogen sind, unbedingt noch bis zum Jahresende das Baukindergeld zu beantragen. Es gilt eine Ausnahmeregelung, wenn der Einzug ins selbstgenutzte Eigenheim in diesem Jahr vor dem Stichtag 18.09.2018 erfolgte. Auch wenn der Einzug länger als drei Monate zurückliegt, kann der Zuschussantrag noch bis zum 31.12.2018 gestellt werden, Immobilienbesitzer sollten dafür sorgen, dass ihnen diese Förderung nicht entgeht. Das Baukindergeld beträgt 12.000 Euro pro Kind und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. Der jährliche Zuschuss wird für einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Das Kind muss bei Beantragung unter 18 Jahre und in diesem Haushalt kindergeldberechtigt sein. Die Einkommensgrenze beträgt 75.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Gefördert wird der Erwerb von Wohneigentum, egal ob neu oder gebraucht. Eine Begrenzung der Wohnfläche gibt es nicht und der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung können alle erhalten, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterzeichnen oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten. Entscheidend ist der Einzugstermin. Bis zu drei Monate nach Einzug, spätestens bis zum 31.12.2023, kann der Antrag auf die staatliche Förderung unter www.kfw.de/zuschussportal gestellt werden. Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien auf dem Weg ins Eigenheim. Bausparer können außerdem auf weitere staatliche Fördermittel wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage oder Riester-Förderung rechnen. Pressekontakt: Ariane Greiner Tel: 0331/969 21 54 Mail: Ariane.Greiner@lbs-ost.de Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de