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Politik & Wirtschaft

Lebensmittelpackungen: Es muss drin sein, was draufsteht

mindestmenge statt Mittelwert gefordert – VZ/NRW   Längst könnte in verpackten Lebensmitteln drin sein, was draufsteht – doch moderne Verfahren, die eine exakte Abfüllung ermöglichen, werden von Herstellern noch nicht durchgängig angewendet. Auch die rechtlichen Vorgaben hinken dem technischen Fortschritt bei abgepackten Produkten hinterher. „Mal ist zu wenig und ab und zu ist auch ein wenig mehr in Flaschen, Dosen, Tüten und Kartons“, solche Schwankungen beobachtet die Verbraucherzentrale NRW seit Jahren.Unregelmäßigkeiten bei der Abfüllung stellten die Verbraucherschützer 2010 bei trendigen Kaffeespezialitäten aus dem Kühlregal fest und jüngst in einer gemeinsamen Überprüfung mit dem Eichamt Köln bei abgefüllten Speiseölen. In der Stichprobe wurden jeweils fünf Eigenmarken von Raps- und Olivenölen einer Supermarktkette und von vier Discountern untersucht. Die insgesamt hundert Proben (50 Flaschen Oliven- und 50 Flaschen Rapsöl) mit 500 oder 750 Millilitern wurden NRW-weit in 40 Geschäften gekauft. In knapp einem Drittel (28 von 100) Flaschen war unterm Strich ein Prozent weniger Füllmenge enthalten, als auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Die höchste Abweichung betrug 26,28 Milliliter – 5,3 Prozent weniger in der dazugehörigen 500- Milliliter-Flasche. Im Gegenzug stellten die Tester bei den restlichen Flaschen auch eine Überfüllung fest – von durchschnittlich 0,57 Prozent.

 

Die handelsüblichen Abweichungen bei abgepackten Lebensmitteln nach unten und oben sind nach den Vorgaben der Fertigverpackungsverordnung durchaus zulässig. Die Bewertung der Abfüllung orientiert sich hierbei am so genannten Mittelwertprinzip: Danach dürfen einzelne Packungen oder Behälter einer Produktcharge bis zu einer festgeschriebenen Toleranzgrenze weniger Inhalt enthalten, wenn die Menge bei anderen Packungen durch eine leichte Überfüllung wieder ausgeglichen wird. Allerdings darf der Mittelwert die angegebene Füllmenge nicht unterschreiten. Beim Speiseöl-Check wurden vom Eichamt zehn Mittelwerte errechnet. Von diesen wurden zwei unterschritten.

 

Ist unterm Strich jedoch zu wenig in der Flasche oder Packung, hagelt es bei den Verbraucherschützern Beschwerden. Denn Verbraucher nehmen an, dass sie den Preis für die angegebene Füllmenge bei abgepackten Lebensmitteln zahlen. Abweichungen – vor allem wenn im Produkt weniger drin ist – können sie nicht nachvollziehen. „Deshalb sollte es bei der Abfüllung von Lebensmitteln schleunigst gerecht und transparent zugehen. Die derzeit noch gültigen Toleranzgrenzen müssen abgeschafft werden“, fordert die Verbraucherzentrale NRW.

 

Verbraucherschützer plädieren beim Abfüllen und Abwiegen seit langem für die Abschaffung des unzeitgemäßen Mittelwert- zugunsten des praxistauglicheren Mindestmengenprinzips. „Wenn jedes abgepacktes Lebensmittelprodukt mindestens das enthält, was auf der Verpackung an Gewicht in Gramm oder Millilitern angegeben ist, wäre ein Dauerbrennerthema in punkto Verbraucherärger mit einem Schlag vom Tisch“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Eichbehörden könnten zudem wesentlich schneller und problemloser ihre Kontrollen durchführen. Der derzeit erforderliche hohe technische Aufwand sowie das Problem der Stichprobenziehung entfielen. In Beanstandungsfällen wären somit klare Kriterien vorhanden.