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Lebensmittelverpackungen: Europäischer Gerichtshof setzt deutliches Zeichen

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Ein Produkt darf keinen falschen Eindruck erwecken, auch wenn die Zutatenliste vollständig über den Inhalt aufklärt.

„Die Zutatenliste informiert den Verbraucher genau, was im Produkt enthalten ist“. Mit diesem Argument rechtfertigen Lebensmittelhersteller gerne die Vorwürfe von Verbraucherschützern, Käufer mit verlockenden Bildern über den Inhalt ihres Produktes zu täuschen. Doch auch eine richtige und vollständige Zutatenliste ist ungeeignet, einen durch die Aufmachung fälschlich vermittelten Eindruck des Produktes zu korrigieren, stellt nun der EuGH klar. Dem Urteil ging eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Firma Teekanne voraus, die unter dem Namen „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ einen aromatisierten Früchtetee vertreibt. Wie die Verbraucherschützer kritisieren, verspreche der Tee durch die Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie den Hinweis auf „nur natürliche Zutaten“, dass eben diese beiden Zutaten enthalten wären. Statt Himbeeren und Vanille finden sich in der Zutatenliste jedoch nur natürliche Aromen, die einen Vanille- und Himbeergeschmack hervorrufen. Für die Verbraucherschützer liegt damit eine klare Verbrauchertäuschung vor, denn viele Käufer schließen von Bildern auf den Inhalt des Produktes. Auch der EuGH kommt zu dem Schluss, dass sich Fabrikanten nicht auf den Informationsgehalt der Zutatenliste berufen können, wenn die sonstige Bebilderung oder Etikettierung mehrdeutig oder unverständlich ist. Kein Hersteller darf folglich vom Verbraucher verlangen, eine mögliche Täuschung durch Lesen des Kleingedruckten selbst zu entlarven. Käufer sollen vielmehr wahrheitsgemäße, neutrale und objektive Informationen auf dem Produkt erhalten, die eine schnelle, transparente Kaufentscheidung ermöglichen.
Das endgültige Urteil in diesem Fall muss nun der Bundesgerichtshof fällen. Doch wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Presseerklärung verkündet, ist die Entscheidung des EuGH „ein deutliches und längst überfälliges Signal für die Lebensmittelwirtschaft“.

Weitere Informationen zum Aussagegehalt von Verpackungsangaben liefern die Miniposter „Lebensmittelverpackungen richtig deuten“ und „Zutatenlisten verstehen“, die im Medienshop unter www.fet-ev.eu erhältlich sind.

Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer