Politik & Wirtschaft

Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017

hiller-ohm130309-120x120Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017 – Nach langwierigen Verhandlungen hat das Bundeskabinett die Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen. Mittels der Stiftung sollen ab dem kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):

„Der Beschluss sieht vor, dass Betroffene eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es eine einmalige Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 melden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.

Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, neben den Fonds ‚Heimerziehung in der DDR‘ und ‚Heimerziehung West‘ auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen. Wichtig ist nun, die wissenschaftliche Aufarbeitung anzugehen, die Information um die neue Anerkennungsleistung bundesweit bekanntzumachen sowie die Beratung flächendeckend sicherzustellen.“

Weitergehende Informationen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sowie zur Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.html.