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Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit aufbewahren

Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit aufbewahren – Wer kennt sie nicht, die Suche nach den notwendigen Unterlagen, die für die Steuer oder die Rente benötigt werden. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit Lübeck die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld I, die zurzeit verschickt werden, gut aufzubewahren.

Jeder Arbeitslose, der Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, erhält automatisch nach Beendigung der Zahlung einen Leistungsnachweis. Besteht die Arbeitslosigkeit über das Kalenderjahr hinaus, wird eine Zwischenbescheinigung ausgestellt. Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, ist es unbedingt empfehlenswert, sie sorgfältig aufzubewahren.

„Bescheinigungen nachträglich zu erstellen ist sehr aufwendig und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, denn die Bewilligung von Leistungsanträgen hat bei uns Vorrang. Innerhalb bestimmter Fristen werden Daten vorschriftsmäßig gelöscht beziehungsweise die Akten vernichtet. Dann können wir diese Nachweise gar nicht mehr erstellen“, erläutert Ira Grünberg, die für die Gewährung von Arbeitslosengeld I zuständige Teamleiterin.

Sie bittet auch darum, in den Anträgen die steuerliche Indentifikationsnummer (Steuer-ID) auszufüllen. Durch die Änderung des Einkommenssteuergesetzes wird diese für die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt benötigt. Man findet sie auf dem Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, das 2008 verschickt wurde.