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Bauen & Wohnen

Licht und Schatten am Schaltverteiler

Bonn, 06. Mai 2010 – Der sogenannte Schaltverteiler, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt, ist von zentraler Bedeutung für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten. Für eine hochbitratige Anbindung von Haushalten ist es technisch erforderlich, die Schnittstellen der Übertragungstechnik näher an die Kunden heranzurücken, damit die hohen Geschwindigkeiten der hochbitratigen Breitbandnetze nicht auf den letzten Metern zum Endkunden verloren gehen. Mit der von der Bundesnetzagentur im März 2009 geschaffenen Verpflichtung der Deutschen Telekom Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, eröffnet die Bundesnetzagentur die Möglichkeit den Auf- und Ausbau moderner Breitbandnetze wirtschaftlich, nachfragegerecht und ohne staatliche Förderung auch in Regionen zu realisieren, in denen es bisher keine Breitbandversorgung gibt.
Gestern hat die Bundesnetzagentur den Tenor einer neuen Entgeltentscheidung für den Zugang zum Schaltverteiler bekannt gegeben. Im Gegensatz zur vorherigen Entgeltfestsetzung wird nun für mehrere Leistungspositionen als bisher ein Pauschalentgelt festgelegt.
Der BREKO begrüßt den von der Bundesnetzagentur eingeschlagenen Weg, für Zugangsleistungen pauschalierte Entgelte festzulegen. Dies hatten BREKO-Unternehmen bereits in der Vergangenheit wiederholt gefordert, um ihre Investitionsentscheidungen auf eine gesicherte Berechnungsgrundlage stützen zu können.
Die mit der Pauschalierung einhergehende, teilweise signifikante Preissteigerung, ist für die alternativen Carrier ein herber Rückschlag. Marktgerechte und Gewinn ermöglichende Preise sind für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidend.
Vergleichsrechnungen von verschiedenen BREKO-Mitgliedsunternehmen zwischen der alten und der neuen Entgeltregulierung für den gleichen Schaltverteiler ergeben Preissteigerungen von 30 bis über 50 Prozent. Besonders deutlich fallen die Steigerungen im Bereich der Lohnanteile/Arbeitszeiten, die bis zur Übergabe eines Schaltverteilers in Ansatz gebracht werden, ins Auge. Nach neuer Entgeltregulierung werden 172 statt bis 81 Stunden für Arbeiten bis zur Übergabe eines Schaltverteilers in Rechnung gestellt. „Hier sehen die im BREKO organisierten Mitgliedsunternehmen erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Dabei geht es den Wettbewerbern vor allem darum, nur die tatsächlich entstehenden Kosten zu zahlen. Um zu marktgerechten Preisen zu gelangen und um weiterhin Wettbewerb beim Breitbandausbau auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen sind zahlreiche Positionen der heutigen Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur im Detail am Markt zu überprüfen. „Viele Projekte von kleineren Netzbetreibern, die zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum geplant sind, werden Kostensteigerungen in dieser Höhe nicht auffangen können“, ergänzt BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Über den BREKO
BREKO ist ein im Jahre 1999 gegründeter Zusammenschluss von Festnetzbetreibern, der sich zum Ziel gesetzt hat, faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Die derzeit rund 50 Mitgliedsunternehmen beschäftigen ca. 56.000 Mitarbeiter, investierten rund 1,3 Mrd. EUR und erwirtschaften einen Umsatz in Höhe von etwa 7 Mrd. EUR (Angaben bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2009).
Weitere Informationen unter www.brekoverband.de .