Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen die Kommunen jährlich in Höhe von 5 Mrd. Euro entlastet werden sollen. Bis dies über ein Bundesteilhabegesetz erfolgt, soll vorab eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. Euro erfolgen.
Wenn die Bundesländer die von der Koalition im Bund für die Kommunen vorgesehenen Gelder jetzt für sich beanspruchen, gefährdet dies das Bundesteilhabegesetz insgesamt. Ein Bundesteilhabegesetz, mit dem der Bund zunächst ein Drittel der Kosten übernimmt, muss jedoch nach dem Koalitionsvertrag sicherstellen, dass diese Entlastung bei den Kommunen ankommt. Das Vorhaben der Landesregierung ist deshalb brandgefährlich.
Jetzt stehen insbesondere Ministerpräsident Albig sowie SPD-Chef Stegner in der Verantwortung: Beide haben den Koalitionsvertrag mit ausgehandelt und ihm zugestimmt, in dem die Kommunalentlastung enthalten ist. Sie müssen sicherstellen, dass dies auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.“
Hintergrund:
Der Text des Koalitionsvertrages ist eindeutig: Auf Seite 88 heißt es als erster Punkt unter „Prioritäre Maßnahmen“ im Finanzkapitel: „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen von 1 Mrd. Euro pro Jahr.“ Danach folgt als zweiter Punkt, dass die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet werden sollen, für die „Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen“.