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Blaulicht

LKA-SH: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein nimmt Beschuldigten von Cybercrime-Delikten fest

21.08.2013 – 09:59 Uhr, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein – Kiel (ots) – Langwierige Ermittlungen der Cybercrime-Spezialisten im Landeskriminalamt führten heute Morgen zu der Festnahme eines Beschuldigten von Cybercrime-Delikten in Bad Oldesloe. Um 08.00 Uhr durchsuchten die Ermittler zeitgleich vier Wohnungen in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide und im nordrhein-westfälischen Hamm. Die Aktion richtete sich gegen den 20-jährigen Beschuldigten, Verwandte sowie einen weiteren 20-jährigen Mitbeschuldigten.Der Hauptbeschuldigte steht nach den derzeitigen Ermittlungserkenntnissen in Verdacht, in jüngerer Vergangenheit Server verschiedener Unternehmen „gehackt“ und auf diese W eise unter anderem umfangreiche Datensätze mit Kundendaten, die er zielgerichtet für weitere Straftaten einsetzte, erlangt zu haben. Ferner war er nach aktueller Verdachtslage mit einem Mitbeschuldigten für bundesweite Phishing-Aktionen verantwortlich. Hierbei wurden so genannte Phishing-E-Mails versendet, bei denen durch die optische Aufmachung und gefälschte Absenderdaten der Eindruck entsteht, sie würden von Zahlungsdienstleistern stammen. Durch diese Phishing-E-Mails wurden die Empfänger auf ebenfalls gefälschte Phishing-Seiten geleitet, auf denen sie Konto- und Kreditkartendaten eingeben sollten. Diese wurden dann durch die Beschuldigten ausgespäht. Für die Platzierung der Phishing-Seiten wurden wiederum fremde Server missbraucht oder neue Server unter Nutzung fremder Daten angemietet.

Neben diesen Vorwürfen ste ht der keiner geregelten Arbeit nachgehende 20-jährige Hauptbeschuldigte in Verdacht, bereits seit Jahren seinen Lebensunterhalt mit zahlreichen Betrugstaten über das Internet zu verdienen. Hierfür soll er die durch Phishing erlangten Daten eingesetzt haben.

Auch Verwandte und Bekannte waren möglicherweise im Bilde und wussten um die kriminelle Herkunft durch den Betrug erlangter und an sie zum Teil weitergegebener Wertgegenstände. Es wird diesbezüglich wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt.