Lohnsteuerfreibeträge für 2013 neu im Finanzamt beantragen!
Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommenden Jahr bei ihrem Nettolohn keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Freibeträge (z.B. für Berufspendler oder die Berücksichtigung volljähriger Kinder) zeitnah im Wohnsitzfinanzamt neu beantragt werden. Hintergrund ist die Umstellung auf die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM), die die klassische Lohnsteuerkarte auf Papier ersetzen. Anders als in den vergangenen zwei Jahren, in denen die Freibeträge übergangsweise automatisch übernommen wurden, müssen sie nun wieder – wie früher – jährlich neu beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.Das Finanzministerium empfiehlt daher den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre gültigen „ELStAM“ im ElsterOnline-Portal einzusehen. Hierzu ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer unter www.elsteronline.de erforderlich. Es kann aber auch einen Antrag auf Mitteilung der persönlichen ELStAM beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden.
Antragsformulare gibt es im Internet im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung in der Rubrik Steuern/Lohnsteuer mit dem folgenden Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=lst. Die Formulare sind in Papierform auch beim Finanzamt erhältlich.
