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Politik & Wirtschaft

Mehr Demokratie-Bündnis will auf Volksbegehren verzichten, wenn Landtag die Reform annimmt

Schleswig-Holstein: Volksinitiative und Regierung einigen sich auf Bürgerbegehrensreform – Die Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) will wesentliche Forderungen der Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernehmen. „Wir haben in Verhandlungen mit der Koalition erreicht, dass Kernpunkte der Volksinitiative wie die Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden umgesetzt werden“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie und Vertrauensperson des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein. „Obwohl wir uns noch mutigere Schritte für die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewünscht haben, sind die geplanten Verbesserungen ein Erfolg.“ Wenn der vorliegende Gesetzentwurf vom Parlament verabschiedet wird, will das Bündnis auf ein Volksbegehren verzichten.

Grundlage des jetzt vorliegenden Kompromisses war ein Gesetzentwurf, den vor rund einem Jahr 25.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Volksinitiative unterzeichnet hatten. Die Verhandlungen haben nun ergeben, dass die direkte Demokratie auf Gemeindeebene in vielen Bereichen erleichtert werden soll: Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren etwa soll je nach Einwohnerzahl zwischen vier und zehn Prozent gestaffelt werden – derzeit müssen zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden (derzeit 20 Prozent) soll ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt werden und zwischen acht und 20 Prozent liegen.

Außerdem sollen künftig auch Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich sein, sofern sie die erste Stufe, den Aufstellungsbeschluss, betreffen. „Bauthemen machen vierzig Prozent der Bürgerbegehren aus, sie sind eines der häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“, so Nierth. „Wir hätten uns gewünscht, dass Bürgerbegehren sich nicht nur auf den Aufstellungsbeschluss beschränken, sondern zur gesamten Bauleitplanung möglich sind. Es ist erstaunlich, dass schwarz-gelb regierte Länder wie Bayern oder Thüringen hier fortschrittlicher sind. Dennoch, ein Anfang ist gemacht.“

Insgesamt wurde viel für die Bürgerbeteiligung erreicht. Das Bündnis wird die Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes begleiten.  „Wenn der Gesetzentwurf so wie jetzt verhandelt  im Landtag verabschiedet wird, verzichtet das Bündnis auf das Volksbegehren“, erklärt Nierth.

Kompromiss-Gesetzentwurf zur Reform der kommunalen Direktdemokratie:
http://www.verfassungsbeschwerde.eu/fileadmin/pdf/2012/2012-10-31_Gesetzentwurf_SH-Buergerbegehren.pdf

Forderungen von Mehr Demokratie:
http://sh.mehr-demokratie.de/6791.html