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Mehr Klarheit bei Garantie und Gewährleistung

Foto: Larisa Migun via Canva.com  · Neue EU-Label informieren über Verbraucherrechte

Ab 27. September 2026 müssen Händler Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem einheitlichen Label über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. So sollen sie ihre Rechte besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.

Gewährleistung und Garantie werden häufig verwechselt. Teilweise nutzen Verkäufer diese Unsicherheit aus und verweisen bei Defekten pauschal auf den Hersteller. Die neuen Label sollen hier für mehr Klarheit sorgen. Denn: Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Bei einer Garantie handelt es sich dagegen um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

Gewährleistungslabel zeigt gesetzliche Rechte auf
„Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf. Dazu gehören die Mindestdauer von zwei Jahren sowie die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, grundsätzlich zwischen einer kostenfreien Reparatur und einer kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen“, sagt Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH.

Die Informationspflicht gilt bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen.

Garantielabel informiert über freiwillige Herstellergarantie
Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es auch ein neues Garantielabel. „Das Garantielabel informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen und für mehr als zwei Jahre gelten. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen“, erklärt Reinhardt.

Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese auch nicht ein.

Weitere Informationen
Ausführliche Information erhalten Sie in unserem Artikel „Alles zu Gewährleistung und Garantie“.

Die Presseinformation der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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