Mehrwertsteuer aktuell: Schäuble plant 7 Prozent auf alle Außer-Haus-Lieferungen – klassisches Catering ausgenommen
Laut aktueller Medienberichte gilt für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Prinzip „Essen ist Essen“ bei der Besteuerung von Außer-Haus-Lieferungen. Im Streit um die Besteuerung von Außer-Haus-Lieferung habe sich Schäuble dafür entschieden, grundsätzlich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben, heißt es in der Wirtschaftswoche – allerdings folgt dann doch wieder eine Einschränkung in Sachen klassisches Catering:„…Künftig sollen auch Lieferungen zu festen Zeiten nicht als Dienstleistung gelten, sodass hier ebenfalls nicht der volle Steuersatz greift. Das betrifft insbesondere das „Sozial-Catering“: die Belieferung von Altenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten durch externe Großküchen. Für das klassische Catering inklusive Geschirr oder Tischen bleibt es beim vollen Satz.“ (Wirtschaftswoche Nr.19/2012) Im Februar hatte der DEHOGA deshalb auch gemeinsam mit weiteren betroffenen Verbänden ein Gespräch mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums geführt und auf diese unsinnige, weil realitätsfremde Abgrenzung aufmerksam gemacht. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Anwendungserlasses, den das Ministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet, gilt zwar die bisherige steuerliche Praxis weiter. Würden jedoch die Einlassungen des Bundesfinanzhofs eins zu eins umgesetzt, drohten der Branche immense rechtliche Unsicherheiten bei der Auslieferung von Speisen. Der DEHOGA begrüßt das Vorhaben Schäubles als Schritt in die richtige Richtung. „Der Bundesfinanzminister scheint nun zumindest einem Teil des aktuellen Mehrwertsteuerirrsinns ein Ende zu setzen“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Berichterstattung. „Denn welchen Sinn hätte es gemacht, wenn für die Anlieferung eines kalten Buffets der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gegolten hätte, für die Lieferung eines warmen Buffets hingegen 19 Prozent?“ Gleichzeitig fordert der DEHOGA, das Prinzip „Essen ist Essen“ grundsätzlich für die Besteuerung von Lebensmitteln und Speisen zugrunde zu legen, unabhängig von der Art der Zubereitung und dem Ort des Verzehrs. Selbstverständlich werden wir Sie sofort nach Erhalt des BMF-Schreibens in dieser Sache in DEHOGA compact informieren. |