Mehrwertsteuer Hotellerie
Bundestag lehnt Antrag der SPD-Fraktion auf Rücknahme des reduzierten Steuersatzes ab – Über einen kurzfristigen Änderungsantrag zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 wollte die Bundestagsfraktion der SPD die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen erreichen. Der Bundestag lehnte den Antrag jedoch am 25. Oktober mit den Stimmen von CDU und FDP ab (306 Nein- zu 243 Ja-Stimmen).
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier…Das Abstimmungsergebnis finden Sie hier…
Schweizer Wirtschaftskommission fordert Fortführung des reduzierten Steuersatzes
Anders als in Deutschland wird in der Schweiz nicht über die Abschaffung sondern die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Hotellerie diskutiert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) hat mit einer deutlichen Mehrheit (18 zu 6 Stimmen) eine Kommissionsinitiative beschlossen, die zu einer Verlängerung der bis Ende 2013 befristeten Regel bis Ende 2017 führen soll. Die Hotellerie würde so bis zu einer ohnehin geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem Sondersteuersatz von 3,8 Prozent unterliegen. Die Wirtschaftskommission argumentierte, dass der normale Steuersatz die Wirtschaftslage der Branche verschärfen würde und zudem einen großen administrativen Aufwand zur Folge hätte.
Mit der Mehrwertsteuer-Forderung der Schweizer Gastronomie, Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants genauso zu besteuern wie im Detailhandel und in Take-Aways, hat sich die Kommission noch nicht befasst. Sie plant, erst dann einen Beschluss zu diesem Thema zu treffen, wenn die geplante Gesetzesrevision vorliegt.