Mehrwertsteuer: Rechnungshof rügt ausstehende Reform – Grüne fordern weitgehende Angleichung auf europäischer Ebene
Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung deutlich für ihre Untätigkeit im Hinblick auf die Mehrwertsteuerreform kritisiert: Einzig im Hinblick auf die Schifffahrt habe es einen Fortschritt gegeben, indem man die Übergangsregelung des reduzierten Steuersatzes auf Personenschifffahrt nun definitiv habe auslaufen lassen. Darüber hinaus sei kein einziges Reformvorhaben entscheidend voran gebracht worden, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Empfehlungen des Rechnungshofes seien nicht umgesetzt worden, die für die Reform der Mehrwertsteuer extra gegründete Kommission habe kein einziges Mal getagt. Das aktuelle Steuersystem führe zu einem unangemessen hohen Bürokratieaufwand durch die teils willkürlich anmutende Einteilung in regulären und reduzierten Steuersatz. Zudem drohten zunehmend Strafen durch die EU.
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Derweil hat die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (17/12065) aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für ein betrugssicheres, transparentes und bürokratiearmes Mehrwertsteuersystem einzusetzen. Nach Ansicht der Grünen soll die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer auf europäischer Ebene weitestgehend angeglichen und verbreitert werden. Befreiungen und Ermäßigungen sollten nur noch in einem durch die EU gesteckten engen Rahmen möglich sein und weitgehend harmonisiert werden. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Mehrwertsteuerbefreiungen und -ermäßigungen für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen abgeschafft werden. Auch die Grünen kritisierten dabei die fehlende Überarbeitung der aktuellen Mehrwertsteuerregelungen. Die einzigen Änderungen seien die Einführung des ermäßigten Satzes für Übernachtungen sowie das Auslaufen der Ermäßigung für die Personenbeförderung mit Binnenschiffen und für den Handel mit Pferden gewesen. Die mangelnde Harmonisierung führe zu erheblichen Steuerausfällen durch Steuergestaltung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. Der EU-Kommissar für Steuern, Algirdas Semeta, beziffere die Einnahmeausfälle in der EU aus diesen Tatbeständen auf etwa eine Billion Euro.