Meldegesetz im Vermittlungsausschuss: Weitere Nachbesserungen beim Datenschutz nötig
Der Vermittlungsausschuss stimmt heute über das neue Meldegesetz ab. Die Piratenpartei Deutschland begrüßt die bereits in der vergangenen Woche von der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vorgeschlagene Abkehr von der Widerspruchslösung, sieht aber weiterhin starken Nachbesserungsbedarf. So soll zukünftig eine Datenweitergabe nur noch mit Einwilligung der Betroffenen bei den Unternehmen oder beim Meldeamt möglich sein. Die Einwilligungen gegenüber den Unternehmen sollen dabei jedoch nur in Stichproben und nicht regulär überprüft werden.
„Dank massiver Proteste in der Bevölkerung wurde die Widerspruchslösung zum Glück wieder zu den Akten gelegt. Trotzdem hat der vorgeschlagene Kompromiss seine Schwächen im Praxistest. So wird sich die Frage stellen, wie Meldeämter effektiv prüfen wollen, ob den Unternehmen wirklich eine rechtlich einwandfreie Einwilligung der Betroffenen zur Datenweitergabe vorliegt. Lediglich über Stichproben ‚schwarze Schafe‘ herauszufischen, ist unbefriedigend, da so viele Datensünder den Behörden ungeprüft durchs Netz gehen werden“, erklärt Katharina Nocun, Beauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.
Verbraucherschützer haben wiederholt darauf hingewiesen, dass viele Einwilligungen zur Datenweitergabe von Unternehmen rechtlich nicht einwandfrei sind. Laut Datenschutzverbänden haben die meisten Betroffenen gar keinen Überblick darüber, wo sie einmal aus Versehen eingewilligt haben. Einwilligungen lauern nicht selten im Kleingedruckten. Weiterhin werden viele Einwilligungslösungen praktiziert, die rechtlich nicht zulässig sind.
So Nocun weiter: „Ohne starke Auskunftsrechte und Informationspflichten in Bezug auf die Datenweitergabe, wissen viele Bürger oft gar nicht, dass ihre Daten weitergegeben oder abgefragt wurden. Eine Beibehaltung von Vermieterbescheinigung und die Hotel-Meldepflicht würde den Eindruck unterstreichen, dass hier ein halbherziges Flickwerk statt einem mutigen Neustart vorgelegt wird.“
Der neue Gesetzesentwurf zum Melderecht soll die bisherigen Landesgesetze ersetzen und könnte bereits 2015 in Kraft treten. Der Koalitionsentwurf zur Neuregelung des Meldewesens geriet bereits im Sommer 2012 in die Kritik, nachdem eine kurzfristig eingebrachte umfassende Änderung die großzügige Datenweitergabe durch die Meldeämter ermöglichen sollte.