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Politik & Wirtschaft

Mercedes – aus freiwilligem Rückruf wird Pflichtrückruf

Bremen (ots) – Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Das Besondere daran: wie Daimler selbst schreibt, wurden die betroffenen Fahrzeuge erst vor wenigen Wochen zur Teilnahme an der freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen. Dieser waren die Fahrzeughalter offenbar nicht gefolgt. Nun heißt es, „Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchführen“. Offenbar gibt es also einen weiteren verpflichtenden Rückruf für Mercedes Modelle. Weder auf der Daimler Webseite noch in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Informationen zu diesem neuen Rückruf zu finden. Einen offiziellen Rückruf gab es bisher bei Mercedes nur für ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland mit der Abgasnorm Euro 6b, der von der E- und der C-Klasse bis hin zum Sprinter zahlreiche Modelle umfasste. Zudem gab es vor kurzem einen Rückruf für den GLK, wovon etwa 23.000 Fahrzeuge betroffen waren. Dieser neue Rückruf betrifft bisher ausschließlich Euro 5 Diesel von Mercedes, unter anderem ist die C-Klasse betroffen. Genauere Informationen zu betroffenen Modellen und Stückzahlen gibt es zurzeit nicht. Die freiwillige Service-Maßnahme umfasste jedoch gut 3 Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel europaweit. Wenn nun alle Fahrer angeschrieben werden, die dem freiwilligen Aufruf bisher nicht gefolgt waren, wird es sich um zehntausende Kunden handeln. Möglicherweise ging dem KBA die Umsetzung der freiwilligen Service-Maßnahme nicht schnell genug, so dass für all diese Fahrzeuge nun ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde. Ähnlich hatte das KBA bei Opel gehandelt. Auch hier war ein freiwilliger in einen verpflichtenden Rückruf umgewandelt worden, weil die Umsetzung zu langsam vonstattenging. Was können Mercedesfahrer tun, die nun entsprechende Post von Daimler bekommen? Wie es im Brief selbst heißt, kann für den Fall der Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen. Aus technischer Sicht rät Lars Murken-Flato, Anwalt bei HAHN Rechtsanwälte, allerdings dringend von der Durchführung des Software-Updates ab. „Es drohen Schäden am Motor, ein erhöhter Sprit- und AdBlue-Verbrauch und weitere unbekannte Langzeitfolgen“. Doch betroffene Mercedesfahrer können sich wehren. „Der verpflichtende Rückruf macht deutlich, dass sich in den betroffenen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung befindet. Den Fahrzeughaltern steht somit Schadensersatz zu. Es gibt zwar auch schon positive Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bisher nur Teil der freiwilligen Service-Maßnahme waren, doch mit dem Einbezug in den Pflichtrückruf steigt die Chance auf Schadensersatz ganz erheblich. Wenn Sie entsprechende Post von Daimler bekommen haben, kontaktieren Sie uns gerne – wir erläutern Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung Ihre rechtlichen Möglichkeiten und errechnen Ihre Ansprüche“, lädt Murken-Flato betroffene Dieselfahrer ein. Weitere Informationen zum Rückruf und zu Ihren Möglichkeiten im Mercedes Abgasskandal finden Sie auf unserer Website http://www.mercedes-schadensersatz.de/ Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Lars Murken-Flato Marcusallee 38 28359 Bremen Fon: +49-421-246850 Fax: +49-421-2468511 E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de