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Mindestlohn schützt nicht vor Lohndumping und Schwarzarbeit

Mindestlohn schützt nicht vor Lohndumping und Schwarzarbeit – 16 Millionen Euro Geldbußen und 2082 Jahre Haft in den Mindestlohnbranchen in 2012 – Lohndumping, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung müssen bekämpft werden. Ob aber ein Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze dafür das geeignete Mittel ist, darf auch mit Blick auf den Umfang der Verstöße gegen geltende Mindestlohnbestimmungen getrost bezweifelt werden. Die Bundesregierung teilte nämlich in ihren Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unter anderem mit, dass allein im Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe im vergangenen Jahr wegen Nichtgewährung des Mindestlohns 1.690 Ermittlungsverfahren eingeleitet und über 10 Millionen Bußgelder verhängt wurden. Im Bereich Gebäudereinigung waren es 248 Ermittlungsverfahren und bei den Sicherheitsdienstleistungen 124. Insgesamt seien im Jahr 2012 16 Millionen Euro an Geldbußen vereinnahmt worden, von denen rund 11,6 Millionen auf das Baugewerbe entfielen. Außerdem wurden aufgrund der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Haftstrafen mit einer Gesamtdauer von 2.082 Jahren verhängt.