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Politik & Wirtschaft

Mindestlöhne und Tarifrechte an Theatern und Bühnen

Theatertreffen Betriebs-/Personalräte 20.09.2013 aus den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Stärkung der Kulturhaushalte nötig – Hamburg, 20. September 2013: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und rund 30 Betriebs- und Personalräte aus öffentlichen und privaten Theatern und Bühnen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fordern in einer Theater-Konferenz Tarifrechte und Mindestlöhne von 8,50 € für alle Beschäftigten an Bühnen und Theatern.Tarife und schlechte Bezahlung an den Theatern

Für eine Reihe von Beschäftigten in den öffentlichen Theatern sowie den Stage Musicals schließt ver.di Tarifverträge ab, die bessere Bezahlungen und regelmäßige Lohnerhöhungen sichern. Durch Ausgliederung, in künstlerischen Bereichen sowie an privaten Bühnen verdienen Beschäftigte jedoch häufig weniger. Lohnerhöhungen finden manchmal jahrelang nicht statt. Das soll sich aus Sicht von ver.di und den Arbeitnehmervertreter/innen ändern.

Wir brauchen endlich einen flächendecken Mindestlohn von 8,50 €, der schnell auf 10 € angehoben wird, sagt Agnes Schreieder, bei ver.di für die Theater zuständig. Die neuen Mindestlohn- bzw. Vergabegesetze der drei Nord-Bundesländer werden, solange die Regierung sich einem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn verweigert, dazu beitragen, dass Niedriglöhne an Theatern korrigiert werden.“, so Schreieder.

Freie und Hansestadt Hamburg: Das Hamburgische Mindestlohngesetz, das seit Mai dieses Jahres gilt, sieht die Mindestbezahlung von 8,50 € in den Verwaltungen und städtischen Betrieben, damit auch in den städtischen Theatern vor. Auch Zuwendungsempfänger, also von der Kulturbehörde geförderte private Theater, sollen sich nun verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 € zu bezahlen. ver.di begrüßt diese Vorgaben und appelliert an eine schnelle Umsetzung und Kontrolle durch die Behörden. Handlungsbedarf gäbe es häufiger vor allem im Vorderhaus sowie in künstlerischen Bereichen. Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn sei trotzdem für die Bühnen, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, erforderlich. So verdienen bei den Stage Musicals eine Reihe Beschäftigte, z.B. im Vorderhaus oder bei den ausgegliederten Dresserinnen,  deutlich unter 8,50 € pro Stunde.

In Schleswig-Holstein soll die kommenden Tage ebenfalls ein Landesmindestlohngesetz mit 9,18 € verabschiedet werden. ver.di und der DGB begrüßen diese Initiative, die sich auch verpflichtend auf Empfänger von Landesmitteln und damit die Theater auswirken wird. In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 2012 ein verändertes Vergabegesetz, in dem 8,50 € als Maßgabe festgesetzt ist. Hier gibt es aus Sicht von ver.di mit Blick auf die chronisch unterfinanzierten Häuser, der Abkehr von Tarifverträgen durch die Theaterleitungen und dem drohenden massiven Personalabbau in Schwerin massiven Handlungsbedarf.

Dort und in allen Bundesländern seien die Mittel in den öffentlichen Haushalten für Kultur deutlich zu niedrig. Die Betriebs- und Personalräte lehnten Outsorcing in Theatern ab und erneuerten die Forderung an alle drei Landesregierungen nach größerer finanzieller und dauerhafter Unterstützung der Theater über Landesmittel.