Minijobs: Aktualisiertes DEHOGA-Merkblatt jetzt downloaden
Am 1. Januar 2013 ist wie angekündigt das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ in Kraft getreten. Am 20. Dezember 2012 haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ihre neuen Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht, die ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind.
Das DEHOGA-Merkblatt zu den Auswirkungen der Minijob-Neuregelung auf Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe haben wir entsprechend der in den Richtlinien enthaltenen neuen Inhalte zum Versicherungs- und Beitragsrecht sowie zum Meldeverfahren aktualisiert und um einige Praxisbeispiele ergänzt. Die aktualisierte Fassung können Sie hier herunterladen.Wichtig für Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt zwischen 400 und 450 Euro, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben: Will der Arbeitnehmer sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, so muss der Antrag bis zum 2. April 2013 beim Arbeitgeber gestellt werden, der dies dann melde- und beitragsrechtlich umsetzen muss (kein Antrag bei der Krankenkasse). Die Befreiung wirkt dann auf den 1. Januar 2013 zurück. Nach dem 2. April 2013 kann keine Befreiung mehr beantragt werden.
Beachten Sie auch, dass sich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2013 von 155 auf 175 Euro erhöht.