Minijobs: Bundesrat diskutiert Gesetzentwurf – DEHOGA gegen Beschränkung der Wochenarbeitszeit und Sanktionen für Unternehmer
Der Bundesrat berät in seiner heutigen Sitzung einen Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bremen zur Reform der geringfügigen Beschäftigung. Nach Ansicht der Länder werde diesen Arbeitnehmern – obwohl arbeitsrechtlich mit allen anderen Beschäftigten gleichgestellt – Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder andere elementare arbeitsrechtliche Ansprüche häufig – zu Unrecht – von den Arbeitgebern versagt. Auch würden vielfach unrealistische Arbeitszeiten vereinbart, sodass der tatsächlich erzielte Stundenlohn oftmals wesentlich unter denen vergleichbarer anderer Beschäftigter liege. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf 12 Stunden vor. Bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften sollen Arbeitgeber zudem damit rechnen müssen, nachträglich die vollen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer leisten zu müssen.
Die Beratungen in den Bundesrat-Ausschüssen haben keine einheitliche Linie ergeben. Während der Ausschuss für Frauen und Jugend keinen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf sieht, lehnt der Wirtschaftsausschuss diesen gänzlich ab. Die übrigen beratenden Ausschüsse wollen den Entwurf in den Bundestag einbringen, regen zugleich aber weitere Änderungen des geltenden Rechts an. So möchte der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik eine „generelle Sofortmeldepflicht“ für neue Beschäftigungsverhältnisse einführen. Er erhofft sich hiervon eine erleichterte Aufdeckung von Schwarzarbeit.
Der DEHOGA kritisiert die Bestrebungen, Minijobs durch deutliche Beschneidungen zu verbürokratisieren. Hinter dem Vorhaben, die Wochenarbeitszeit von Minijobbern auf 12 Stunden zu begrenzen und die Arbeitgeber bei Verstößen mit extremen Sanktionen zu überziehen steckt nichts anderes als der Versuch, durch die Hintertür eine Art „mittelbaren Mindestlohn“ einzuführen, der deutlich über den meisten geltenden Tarifverträgen im Gastgewerbe liegt. Denn bei 12 Stunden Wochenarbeitszeit und 400 € Monatsverdienst käme man auf Stundenlöhne zwischen 8 € und 8,50 €. Eine Höchstgrenze für die Wochenarbeitszeit wäre nur im Zusammenhang mit der Einführung von Aufzeichnungspflichten bzgl. der Arbeitszeit überhaupt kontrollierbar. Sie ist damit überbürokratisch und belastet die Unternehmen mit aufwändigen Dokumentationspflichten. Die Wochenstundengrenze ist auch sachlich nicht geboten, denn die Behauptung, Arbeitszeiten in Minijobs seien „hochgeschraubt“ und Stundenlöhne dadurch gesenkt worden, entspricht nicht den Tatsachen. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) hat in einer Studie aus dem Jahr 2007 festgestellt, dass lediglich rund 3 Prozent der Minijobber monatlich mehr als 60 Stunden in ihrem Minijob beschäftigt sind.
Die Minijob-Regelung hat sich bewährt. Restaurants und Hotels sind auf die flexiblen, unbürokratischen, einfachen und rechtssicheren Minijobs angewiesen, um auf Stoßzeiten und Saisonspitzen reagieren zu können. Eine Aufspaltung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in geringfügig entlohnte Beschäftigung findet im Gastgewerbe nachweislich nicht statt. Im Gegenteil sichern die Minijobs legale sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitstellen in den Unternehmen und in der Branche insgesamt, wie aus der hier verlinkten Grafik anschaulich ersichtlich ist.