Politik & Wirtschaft

Ministerin Sütterlin-Waack: Gleichstellung bleibt gesellschaftspolitisches Thema

Ministerin Sütterlin-Waack: Gleichstellung bleibt gesellschaftspolitisches Thema – Gleichstellungsministerin Sütterlin-Waack ist entschlossen, die Gleichstellung in allen Lebensbereichen und in allen Lebensphasen weiter voran zu bringen.

Dabei setzte sie auf die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, sagte die Ministerin auf einer Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlich kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein (LAG Gleichstellung) in Kiel: „Anlass für den heutigen Fachtag ist ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

Es greift es eine Reihe von Grundsätzen auf, die von zentraler Bedeutung sind, wenn es um die Frage der paritätischen Besetzung von Gremien geht. Unter anderem bestätigt es:

•             dass die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen eine generelle Zielsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 des Grundgesetzes ist,

•             dass das Gleichstellungsgesetz und das Gebot der Parität auch für die Gemeinden und die Besetzung von Aufsichtsgremien gilt,

•             und dass durch die paritätische Entsendung in Aufsichtsgremien weder eine Verletzung des Demokratieprinzips und des daraus in der Rechtsprechung abgeleiteten Spiegelbildlichkeitsgrundsatz vorliegt noch eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung.“

 

Sie begrüße, dass das Urteil, auch wenn es noch nicht bestätigt sei, viele Grundsatzfragen aufgegriffen und geklärt habe, sagte Sütterlin-Waack. „Als Gleichstellungsministerin würde ich es auch begrüßen, wenn die kommunale Ebene bereits jetzt entsprechend verfahren würde. Die Kommunen sind durch die Landesverfassung und das Gleichstellungsgesetz aufgefordert, die Verpflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien auch in den Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderer Träger der öffentlichen Verwaltung umzusetzen. Das ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts noch einmal bekräftigt worden. Die Frage nach dem „Wie“, also mit welchen Maßnahmen eine hälftige Beteiligung von Frauen in den kommunalen Gremien umgesetzt werden soll, unterliegt dabei der kommunalen Selbstverwaltung. Sie als Gleichstellungsbeauftragte sind nun besonders gefordert, entsprechende Anregungen zu initiieren und/oder zu begleiten.“