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Glaubhaft

Mob stürmt Häuser von Christen

Christen verjagt und ausgestoßen – Polizei hält sich zurück – (KELKHEIM, 5. Oktober 2012) – Gleich zweimal griffen im vergangenen Monat radikale Hindus eine christliche Siedlung in Bhanpuri an, einem entlegenen Dorf im Bundesstaat Chhattisgarh. Nach Angaben eines Augenzeugen verprügelten sie die Christen, zwangen sie zur Teilnahme an hinduistischen Anbetungsritualen und beschädigten mehrere Privathäuser.Gottesdienst gestürmt

Die kleine Gemeinschaft hatte sich gerade zum Gottesdienst im Haus von Daminbai Sahu getroffen, der erst kürzlich zum christlichen Glauben gekommen war. Plötzlich stürmte eine Gruppe von Dorfbewohnern in das Haus und schlug auf mehrere der Anwesenden ein. Unter ihnen befand sich auch der Pastor der Philadelphia Fellowship namens „Dada“. Die Angreifer beschuldigten ihn, Hindus gewaltsam zum Übertritt zum Christentum bekehrt zu haben und schleiften ihn aus dem Haus. Unter den Augen einer rasch anwachsenden Menschenmenge jagten die Extremisten den Pastor davon und drohten ihn zu töten, sollte er noch einmal zurückkehren. Reverend Sandeep Claudius von der Church of God schilderte, dass die Angreifer bis spät in die Nacht hinein Christen dazu zwangen, ihren Glauben zu verleugnen.

Zweiter Angriff

Am folgenden Abend stürmte ein Mob von etwa 600 Hindu-Extremisten erneut die Häuser von fünf christlichen Familien, die sich zu der Philadelphia Fellowship halten. Sie wurden als “ Ungläubige“ beschimpft und ebenfalls der Zwangsbekehrung von Hindus zum Christentum beschuldigt. Die Angreifer zerstörten Türen, beschädigten Haushaltsgegenstände und die Häuser, wie Augenzeugen berichteten. Reverend Claudius schilderte, wie die Christen gezwungen wurden, sich vor Hindu-Götzen zu verneigen und Hindu-Gesänge anzustimmen.

„Wir bleiben treu!“

„Wir werden Christus nicht aufgeben, selbst wenn es unser Leben kostet, denn er hat unsere Sünden vergeben und uns neues Leben geschenkt!“, erklärte Deherram Sahu, eines der Opfer, gegenüber Open Doors News. Die Extremisten jagten ihn und Angehörige drei weiterer christlicher Familien um ein Uhr morgens hinaus in den Monsunregen. Im zwölf Kilometer entfernten Balod fanden sie schließlich Zuflucht bei anderen Christen.

Zurück blieben unter anderem ältere Christen und Kinder, die ihre Häuser nicht verlassen konnten. Man verbot ihnen, Wasser aus dem Dorfbrunnen zu schöpfen. Als radikale Hindus erfuhren, dass die Christen Regenwasser gesammelt hatten, kamen sie und warfen die Behälter um.

Polizei reagiert zögerlich

Erst nach einigen Tagen konnte Gemeindeleiter aus der Region die zurückgebliebenen Christen retten. Die verständigten Polizeibeamten weigerten sich jedoch zunächst, der Beschwerde der Christen nachzugehen: „Sie haben uns geraten, nach Hause zu gehen und die Hindu-Götter anzubeten“, berichtet Philip. Erst nach fortgesetztem Einsatz mehrerer Kirchenleiter erklärten sich die Beamten bereit, eine offizielle Beschwerde der vier vertriebenen Gemeindemitglieder aufzunehmen. Bislang ist es jedoch noch zu keinen weiteren Ermittlungen gekommen.

Jahrelange Drangsalierung

Seitdem sich im Jahr 2006 die ersten Dorfbewohner entschieden haben, Jesus nachzufolgen, schlägt ihnen die Ablehnung der Dorfgemeinschaft entgegen. Reverend Philip schildert den Alltag der Christen: „Ihnen wurde verboten, im Dorf etwas zu kaufen oder zu verkaufen oder Wasser aus dem Dorfbrunnen zu schöpfen. Sie werden behandelt wie Aussätzige. Man hat ihnen nicht einmal erlaubt, auf der Hauptstraße entlang zu gehen, weil die Extremisten befürchten, die Straße würde durch ihren Glauben verunreinigt.“

Offiziell herrscht Religionsfreiheit

In Indien kommt es regelmäßig zu Übergriffen gegen Pastoren und Gemeindeversammlungen – besonders in ländlichen Gebieten. Allein für das Jahr 2011 wurden im Rahmen der Nachforschungen zum Weltverfolgungsindex von Open Doors über 100 gewaltsame Übergriffe gegen Christen dokumentiert. Indien rangiert auf dem Index an Position 32. Die Verfassung des riesigen Landes garantiert seinen 1,2 Milliarden Einwohnern Religionsfreiheit, doch in fünf der 28 Bundesstaaten gilt „Zwangsbekehrung“ offiziell als Straftat. Christen in diesen Staaten – darunter auch Chhattisgarh – werden häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen diese Vorschrift zu verstoßen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer zeigte sich jedoch kürzlich im kleinen Bundesstaat Himachal Pradesh. Trotz einer grundsätzlichen Bestätigung des dortigen Gesetzes gegen „Zwangsbekehrungen“ kippte das zuständige Gremium einen Zusatz aus dem Jahr 2006. Darin wird als Voraussetzung für einen Religionswechsel zur Auflage gemacht, diese Absicht 30 Tage im Voraus offiziell anzumelden. Das Gericht begründete seinen Beschluss so: „Jede Person hat das Recht auf ein freies Gewissen, das Recht auf Glauben, das Recht den Glauben zu wechseln und auch das Recht, den eigenen Glauben geheim zu halten.“