Momme Thiesen:“Kein Bundessozialamt durch die Hintertür“ – Neuregelung der SGB II Trägerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20.12.2007 festgestellt, dass „eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich“ ist und derzeitige Mischverwaltung ohne klare Verantwortungszuordnung wie im Bereich des SGB II nicht verfassungskonform ist. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Schleswig-Holstein begrüßt, dass sich die Union vor diesem Hintergrund für eine Neuregelung der SGB II Trägerschaft einsetzt.Eine Verfassungswidrigkeit darf nach Auffassung der MIT Schleswig-Holstein hingegen nicht dadurch beseitigt werden, dass Änderungen des Grundgesetzes erfolgen, um den derzeitigen Bestand zu sichern. Die derzeit vorliegenden Vorschläge zur Neuregelung der SGB II Trägerschaft sind nach Ansicht der MIT Schleswig-Holstein allerdings ungeeignet. Die geplanten ZAGs (Zentren für Arbeit und Grundsicherung) führen zu unnötiger Bürokratie und tragen nicht dazu bei, den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
Die MIT spricht sich für eine schlanke Verwaltungsstruktur aus. Die MIT fordert die Erarbeitung eines Modells, bei welchem im Vordergrund steht, dass das Zusammenwirken von Fördern und Fordern, wie es der Gesetzgeber im SGB II verankert hat, erfolgt. Es muss also eine Verknüpfung von aktiven und passiven Leistungen vorgenommen werden. Das Fördern (also Geldleistungen, Weiterbildung, Jobangebote etc.) und das Fordern (Eingliederungsvereinbarung, Sanktionen etc.) sollen in einer Hand liegen, da die aktivierende Wechselwirkung beider Instrumente dann am wirkungsvollsten zur Geltung kommt.
Zukünftig muss die Budgetzuständigkeit in einer eigenständigen Abteilung des BMAS liegen. Die Rechtsaufsicht muss bei den Ländern verankert werden. Dies trägt dem Widerspruch des Bundesverfassungsgerichts Rechnung und trägt zu einer transparenten Finanzierungsstruktur bei. In einem Bund-Länderausschuss sollen klare Zuständigkeiten für Aufsicht und Zahlung festgelegt werden.
Die MIT Schleswig-Holstein fordert die politisch Verantwortlichen im Bund und Schleswig-Holstein auf, zügig eine Reform der Verwaltungsorganisation des SGB II auf den Weg zu bringen, um Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen.
Die MIT Schleswig-Holstein fordert für alle Kommunen ein Wahlrecht bei der SGB-IIOrganisation.
Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verlangt, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Langzeitarbeitslose entweder im Rahmen des bundesweit bewährten Optionsmodells in Eigenregie selbst betreuen oder dies in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit tun.
„Es muss gewährleistet werden, dass die Kommunen ein Wahlrecht zwischen dem Optionsmodell oder einer Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (ARGE) erhalten. Wir wenden uns dagegen, die Anzahl der Optionskommunen zu begrenzen“, so Momme Thiesen, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein.
Die MIT Schleswig-Holstein unterstreicht die Bedeutung des dezentralen Ansatzes für Lösungen sozialpolitsicher Probleme vor Ort und den Wettbewerbsgedanken. Eine ganzheitliche, individuelle Betreuung der vom SGB II betroffenen Langzeitarbeitslosen entspricht dem Selbstverständnis der Kommunen im Hinblick auf die Gestaltung des lokalen und regionalen sozialen Umfeldes.
„Grundsätzlich darf es nicht sein, dass die Kommunen in eine Zwangsorganisation mit der Bundesagentur für Arbeit eingegliedert werden, ohne über die konkrete Ausgestaltung vor Ort angemessene eigene Entscheidungsmöglichkeiten zu haben, so Thiesen abschließend.









