Moratorium für die Zulassung von Glyphosat
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen für ein Moratorium für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:Eine Verlängerung der EU-Zulassung für weitere zehn Jahre, wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortlich. Das Mindeste ist eine gründliche Neubewertung der Risiken vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Warnungen der Weltgesundheitsorganisation. Besser wäre ein weitgehendes Anwendungsverbot. Es wäre ein Skandal, wenn sich herausstellen sollte, dass das das Bundesinstitut für Risikobewertung wichtige Studien zur Genotoxizität und Kanzerogenität von Glyphosat entweder nicht berücksichtigt oder fehlerhaft ausgewertet hat. Zulassung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln müssen endlich auf unabhängig vergebenen Studien aufbauen.
Die Verwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ist überflüssig. Die Dunkelziffer unzulässiger Anwendungen hierbei ist durch den freien Verkauf in Bau- und Gartenmärkten hoch. Diese Mittel gehören vom Markt genommen. Weiter sprechen wir uns für ein Verbot der Anwendung zur Ernte aus. Glyphosateinsatz als Standardmaßnahme zur Vorsaatbehandlung ist ebenfalls nicht sinnvoll.
Es wird deutlich, dass im Pflanzenanbau viel zu lange auf dieses Mittel gesetzt wurde. Die Entwicklung von Alternativen blieben dabei auf der Strecke.
Hintergrund:
Wegen schädlicher Effekte auf Boden- und Tiergesundheit ist Glyphosat immer stärker in die Kritik geraten. Gleichzeitig ist es mittlerweile der weltweit mit Abstand am häufigsten eingesetzte Wirkstoff in der Pflanzenbehandlung. Allein in Deutschland werden jährlich etwa sechstausend Tonnen dieser Substanz angewendet. Glyphosat wird vielfältig und großflächig eingesetzt. Kürzlich hat die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (International Agency for Research on Cancer, IARC) den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Schon davor gab es eine ganze Reihe von Studien, die auf schädliche Wirkungen von Glyphosat auf Bodenorganismen, die Bodenfruchtbarkeit sowie auf die Gesundheit und Reproduktionsleistung bei Nutztieren hindeuten. Eine Einschränkung der Anwendungsgebiete wird daher schon seit längerem gefordert. Der Bundesrat hat sich bereits 2013 für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide im Haus- und Kleingartenbereich sowie für ein grundsätzliches Verbot der Anwendung zur Vorerntebehandlung ausgesprochen.
Anlage: LT-Antrag: Moratorium für die Zulassung von Glyphosatdrucksache-18-3409