Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Morgen im Bundesrat: Gesetzentwurf des Bundes unterläuft mit einem Katalog von Haftgründen die Bleiberechtsregelung

AG Migration & Arbeit begrüßt die Kritik Innenminister Studts an der Gesetzesinitiative –  Am Mittwoch (4. Februar) hatte der Innen- und Rechtsauschuss des schleswig-holsteinischen Landtages Innenminister Stefan Studt zur Stellungnahme geladen. Anlass war ein Brief der AG Migration & Arbeit an den Minister vom 28. Januar, in dem die in der AG kooperierenden Flüchtlingsfachdienste ihre Bedenken gegen den am 6. Januar im Bundesrat zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf des Bundes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigungvortrugen. Der Gesetzentwurf sei geeignet, die Strategie einer flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik der Kieler Landesregierung zu konterkarieren und würde zu erheblichen rechtlichen Beeinträchtigungen des Flüchtlingslebens in Schleswig-Holstein führen. Die AG Migration & Arbeit hatte Innenminister Studt aufgefordert, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Gesetzentwurf, wenn schon nicht verworfen, so doch grundlegend überarbeitet wird.

Gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erklärte nunmehr Minister Studt, dass dem Land die Hände gebunden seien, weil es sich um ein zustimmungsfreies Gesetzgebungsverfahren handele, bei dem der Bundesrat zwar gehört werde, aber keinen Einfluss habe. Die von der AG Migration & Arbeit kritisierten Einreise- und Aufenthaltsverbote habe Schleswig-Holstein auch im Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf kritisiert, sich aber nicht durchsetzen können. Auch aktuelle Änderungen im zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf stünden nicht im Interesse der Landesregierung.

Abteilungsleiter im Innenministerium Norbert Scharbach ergänzte gegenüber dem Ausschuss seinen Minister und erklärte, um die zahlreichen im Gesetz vorgesehenen Haftgründe umzusetzen, seien bundesweit und auf unabsehbare Zeit gar nicht genügend EU-Rechts-konforme Haftplätze vorhanden. Ein nicht voraussetzungsloser Gewahrsam als milderes und zeitlich eng befristetes Mittel als Alternative zur Abschiebungshaft hält Scharbach indes für „überdenkenswert“. Minister und Abteilungsleiter erklärten nachdrücklich, dass die Landesregierung an dem im Koalitionsvertrag verabredeten „Ziel der Abschaffung der unverhältnismäßigen Verwaltungshaft“ festhalten würde.

Mit Blick auf die am 6. Februar stattfindende Sitzung des Bundesrats hofft die AG Migration & Arbeit, dass die von Innenminister Studt angekündigte kritische Stellungnahme der Länder tatsächlich deutlich ausfällt. Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse für Soziales und Wirtschaft vom 27.1.2015 (BR-Drs. 642/1/14) warten immerhin mit der Einforderung von Erleichterungen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf.

Der bis dato bekannte Gesetzentwurf des Bundes würde die angesichts bestehender europäischer Abwehrmaßnahmen verbleibenden Fluchtstrategien der Schutzbedürftigen regelmäßig kriminalisieren und lasse die im Gesetzentwurf enthaltene Bleiberechtsregelung – für die sich die Landesregierung Schleswig-Holstein besonders eingesetzt hatte – zur Makulatur verkommen.