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Politik & Wirtschaft

NABU zu Repowering von Windenergieanlagen: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht / Krüger: Regelung gefährdet Arten und schafft Planungsunsicherheit

Berlin (ots) – Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Als Umsetzung der europäischen RED II-Richtlinie soll eigentlich der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert und das Repowering von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Aus Sicht des NABU hapert es allerdings bei der Umsetzung. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Natürlich brauchen wir dringend mehr erneuerbare Energien. Repowering alter Anlagen ist dringend und muss schnell gehen – und zwar an allen Standorten, die auch nach heutigen Artenschutzgesichtspunkten dafür geeignet sind. Aber diese Novelle des Immissionsschutzgesetzes verstößt gegen EU-Recht und würde eine erhebliche Beeinträchtigung von windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten bedeuten. Die naturschutzfachlich falschen Windenergiestandorte würden über die nächsten Jahrzehnte zementiert.“ Die Gesetzesänderung sieht vor, dass nur noch die Mehrbelastung durch die neuen Windenergieanlagen im Vergleich zu den Altanlagen geprüft wird. Hierbei spricht man von einer Delta-Prüfung. Weder EU-Vogelschutzrichtlinie noch FFH-Richtlinie sehen solch eine Delta-Prüfung vor. Vielmehr werden windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten durch das EU-Recht davor geschützt, durch Windräder getötet oder verletzt zu werden. „Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Diese Novellierung ist ein Bärendienst für die Energiewende, denn sie provoziert geradezu lange Klageverfahren und führt damit zu Planungsunsicherheit“, so Krüger weiter. Diese Entscheidung passt in die schlechte klimapolitische Bilanz dieser Regierung. „Einmal mehr hat sich offenbart, dass die Regierungsparteien keine Antworten auf die Klima- und Artenkrise haben. Die beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutzgesetz enttäuschen, weder PV-Pflicht für Dächer noch eine sinnvolle und gerechte Aufteilung des CO2-Preises für Mieter. Nach vorne geblickt bietet auch das CDU-Wahlprogramm keine Lösungen an, bereits beschlossene Ziele werden nur wiederholt. Zeitgleich wurde in dieser Woche in Entwürfen des Weltklimarats noch einmal vor den drastischen Folgen der Klima- und Artenkrise gewarnt und der Bürgerrat Klima vermeldet, dass eine Mehrheit der beteiligten und zufällig ausgewählte Bürger sehr wohl bereit für ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ist. Die nächste Regierung muss es nun richten, am 26. September muss die Wahl für Klima- und Artenschutz erfolgen“, bewertet NABU-Klimaexperte Sebastian Scholz den aktuellen Stand der deutschen Klimapolitik. Pressekontakt: Sebastian Scholz, NABU-Klimaexperte, Mobil 0172-41 79 727, E-Mail: Sebastian.Scholz@NABU.de NABU-Pressestelle Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588 Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de