Nasses Laub bringt erhebliche Rutschgefahr – Eigentümer in der Haftung!
Die einsetzenden Herbststürme lassen wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen Herbstspaziergang schnell eine gefährliche Rutschpartie werden. So mancher Fußgänger fand sich anschließend beim Arzt wieder.
„Wir raten allen Eigentümern, in den kommenden Wochen regelmäßig das Laub von den Gehwegen und auf den Zuwegungen des eigenen Grundstücks zu entfernen“, gibt Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath von Haus & Grund Schleswig-Holstein eine klare Marschroute vor. Diese Reinigungspflicht ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinden. Dabei muss nicht nur das Laub eigener Bäume, sondern auch das der Nachbarbäume beseitigt werden, wenn es denn auf das eigene Grundstück geweht ist. „Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und ein Passant verunfallt, ist der Eigentümer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet“, warnt Kujath weiter.
Ist das Objekt vermietet, ist die Reinigungspflicht zumeist vertraglich auf den Mieter übergegangen. Gleichfalls kann die Aufgabe einem Unternehmen übertragen werden. Hier hat der Eigentümer lediglich die Kontrollpflicht.
„Sollte es doch einmal zu einem Schaden kommen, greift die Grundstückshaftpflichtversicherung, die wir unseren Mitgliedern zu besonders günstigen Konditionen anbieten“, so Kujath abschließend.
Haus & Grund Mitglieder können sich bei den erfahrenen Rechtsberatern des Landesverbandes beraten lassen, um ungetrübt den Herbst genießen zu können.