Neue Fleischkennzeichnung – Mehr Klarheit zu Herkunft und Haltung
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher achten bei dem Kauf von Fleisch und Fleischprodukten auf Herkunft und Haltung der Tiere. Ein schönes Design, Werbeslogans und bunte Hersteller-Siegel können Produkte besonders ansprechend machen und zum Kauf verleiten. Wirkliche Transparenz bieten jedoch nur verlässliche und nachvollziehbare Labels. Mit der neuen Fleischkennzeichnung schafft der Gesetzgeber nun Klarheit. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, was sich bei der Kennzeichnung von Fleisch ändert.
Kennzeichnung der Tierhaltung vorerst nur für Schweinefleisch verpflichtend
Eine staatliche verpflichtende Kennzeichnung zur Haltung von Tieren fehlte bisher, wurde jedoch im Jahr 2023 gesetzlich verankert. Bis spätestens August 2025 haben Lebensmittelunternehmen Zeit, das neue verpflichtende Siegel „Tierhaltung“ zu verwenden. Dies wird vorerst nur unverarbeitetes Schweinefleisch, einschließlich Hackfleisch, aus Deutschland betreffen. Maßgeblich ist für die Einstufung lediglich die Zeit während der Mast. Sobald weitere Verarbeitungsschritte erfolgen beziehungsweise weitere Zutaten hinzukommen, entfällt die Informationspflicht. Sonderregelungen gibt es für gemischte Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch. Hier ist die prozentuale Angabe mehrerer Haltungsformen in einem Logo möglich, wenn anteilig Fleisch von Tieren unterschiedlicher Haltungsformen verwendet wurde.
Was steckt hinter der neuen Tierhaltungskennzeichnung?
Das staatliche Tierhaltungskennzeichen gibt anhand von fünf Stufen die Art der Tierhaltung an:
- „Stall“: Die Haltung während der Mast erfolgte mindestens entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
- „Stall+Platz“: Mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard. Die Buchten müssen durch verschiedene Elemente (etwa Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche) strukturiert werden sowie über Raufutter verfügen.
- „Frischluftstall“: Die Tiere haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
- „Auslauf/Weide“: Den Tieren steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung.
- „Bio“: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung.
Welche Voraussetzungen hier unter anderem für die Größe und Gestaltung des Stalls gelten, beschreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Wer sich beim Einkauf schnell informieren möchte, kann dafür einen QR-Code nutzen, der Teil des Siegels ist. Wo das Fleisch verkauft wird, spielt bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung keine Rolle – auch im Online-Handel müssen Verbraucher die Information erhalten.
Was ist mit bestehenden Siegeln?
Seit einigen Jahren nutzen viele große deutsche Lebensmittelhändler die freiwillige Haltungsformkennzeichnung der Industrie. Dieses Label wird nicht nur für Schweinefleisch, sondern auch für Rindfleisch und verschiedene Arten von Geflügelfleisch sowie für verarbeitete Fleischwaren und Milchprodukte verwendet. Hinter dem mehrfarbigen, bisher vierstufigen Label („Stallhaltung“, „StallhaltungPlus“, „Außenklima“, „Premium“) steht die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, kurz Initiative Tierwohl. Um eigenen Angaben zufolge Verwirrung zu vermeiden, wird das Siegel zukünftig an die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst, sowohl bei der Bezeichnung der Stufen als auch durch Einführung einer weiteren fünften Stufe, die die Haltung nach Bio-Standard kennzeichnet. So kann es künftig sein, dass ein Produkt zwei Kennzeichnungen trägt, die die Haltungsform aufzeigen. Das staatliche Siegel ist hierbei jedoch für alle Anbieter verpflichtend und unterliegt staatlichen Kontrollen.
Mehr Transparenz an der Frischetheke: Wo kommt mein Fleisch her?
Neben der Haltungsform interessieren sich die Verbraucher auch für die Herkunft des Fleisches auf ihrem Speiseplan. Vorverpacktes unverarbeitetes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss die Informationen tragen, in welchem Land Aufzucht und Schlachtung stattgefunden haben. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nun seit Februar 2024 auch für nicht vorverpackte Ware in der Frischetheke, auf Wochenmärkten oder in Metzgereien. Verbraucher erfahren direkt am Verkaufsort schriftlich oder elektronisch, woher die unverarbeitete lose Ware stammt. Gekennzeichnet wird mit den Angaben „Aufgezogen in: […]“ und „Geschlachtet in: […] “. Eine Angabe wie „Ursprung: Deutschland“ ist beispielsweise auch möglich, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweisbar in Deutschland stattfanden. Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss bereits seit der BSE-Krise im Jahr 2000 die Herkunft angegeben werden, egal ob verpackt oder lose. Hier gehört außerdem das Land der Geburt zur Pflichtkennzeichnung.