Neue Hürden für das LNG-Terminal: Stadt Brunsbüttel stoppt Änderung des Bebauungsplans für den Bau der Anlage
Berlin (ots) – – Änderung sollte Ansiedlung eines Fracking-Import-Terminals unter Umgehung des Störfallrechts ermöglichen – neben bestehender Sondermüllverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen – DUH begrüßt Entscheidung und fordert endgültigen Stopp der Planungen für das LNG-Terminal in Brunsbüttel – Ursprünglicher Bebauungsplan aus 2018, der die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs wie ein LNG-Terminal neben den bestehenden Anlagen ausschließt, hat nun weiter Bestand Die Ansiedlung eines LNG-Terminals am geplanten Standort in Brunsbüttel steht vor neuen Hürden. Dies folgt aus einer jetzt bekannt gemachten Entscheidung der Stadt Brunsbüttel. Demnach wurde das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingestellt. Diese Änderung sollte dem Projekt den Weg ebnen. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2018 hat damit weiterhin Bestand. Darin wird die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs, wie ihn ein LNG-Terminal darstellen würde, ausgeschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung der Stadt und fordert die Vorhabensträgerin German LNG GmbH auf, das fossile Mega-Projekt endlich zu beenden. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Einstellung des Verfahrens ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz. Die Absage des Bebauungsplans geht auf die langjährige Arbeit der DUH und ihrer Partner vor Ort zurück. Gemeinsam hatten wir Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplans erhoben und den Dialog mit der Stadt Brunsbüttel gesucht – unsere Argumente sind offensichtlich gehört worden. Mit der Entscheidung bestätigt die Stadt Brunsbüttel offensichtlich, dass die Vorgaben zum Störfallrechts am Standort weiterhin ernst genommen und angewendet werden. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich die Stadt Brunsbüttel und die an dem Projekt beteiligten Unternehmen endlich einen Schlussstrich ziehen, dem LNG-Terminal zum Import von Fracking-Gas eine Absage erteilen und voll und ganz auf Erneuerbare Energien setzen.“ Die DUH hatte bereits 2019 in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass das Terminal am geplanten Standort nicht genehmigungsfähig ist. Grund hierfür ist unter anderem die Nähe zu bestehenden Störfallbetrieben. So befinden sich in unmittelbarer Nähe eine Sondermüllverbrennungsanlage, ein Chemiepark, ein ehemaliges Atomkraftwerk sowie ein Zwischenlager für hoch radioaktive und ein Lager für mittel- und schwach radioaktive Abfälle. Die atomaren Anlagen tauchten in den Unterlagen zur nun verworfenen Änderung an entscheidenden Stellen nicht auf. Bereits im März 2021 hatte die DUH daher mittels Stellungnahme an die Stadt eine Einstellung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan gefordert und die öffentliche Bekanntmachung der Stadt hierzu als fehlerhaft kritisiert. Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Fracking-Importprojekt in Brunsbüttel befindet sich weiter im freien Fall. Der Stopp des Änderungsverfahrens stellt dabei nur die jüngste Hiobsbotschaft in einer ganzen Reihe von Rückschlägen für die Vorhabenträger dar. Nach dem ebenfalls erst jetzt bekannt gewordenen Rückzug des Hauptinvestors Vopak ist der gescheiterte Bebauungsplan ein weiterer Sargnagel für das Projekt. Auch angesichts des bereits stark verzögerten Genehmigungsverfahrens für die Hafenanlagen und der strengen Auflagen der EU-Kommission fordern wir die German LNG GmbH auf, der Realität ins Auge zu sehen und die Planungen endgültig einzustellen. Bundes- sowie Landesregierung in Schleswig-Holstein müssen ebenfalls endlich die Zeichen der Zeit erkennen und jegliche Unterstützung mittels bereitgestellter Steuergelder unverzüglich beenden.“ Hintergrund: Die ursprüngliche Inbetriebnahme für das Projekt in Brunsbüttel war noch für 2022 geplant. Mitte 2021 hat der Vorhabenträger in Brunsbüttel, die German LNG GmbH, den Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Teil des Genehmigungsverfahrens sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Prozesse starten, sobald die Unterlagen von der Behörde geprüft und ausgelegt wurden. Die DUH engagiert sich bereits seit mehreren Jahren als Mitglied im „Klimabündnis gegen LNG“ gegen die Errichtung von LNG-Terminals in Deutschland und hat hierzu mehrere Rechtsgutachten veröffentlicht. Ursprünglich waren vier LNG-Terminals in Deutschland geplant. Der Energiekonzern Uniper gab seine Planungen in Wilhelmshaven Mitte 2021 endgültig auf. Ein in Rostock geplantes Terminal wurde 2021 ebenfalls abgesagt. Nachdem nun auch das geplante Terminal in Brunsbüttel vor dem Aus steht, bleiben nur noch die Planungen für ein LNG-Terminal in Stade. Links: – Rechtsgutachten Brunsbüttel: http://l.duh.de/p220107 – Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel: http://l.duh.de/p220107 Pressekontakt: Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer 0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz 0160 4334014, zerger@duh.de DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe https://de.linkedin.com/company/umwelthilfe Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de