Neuer Landesentwicklungsplan: Starke Kommunen für mehr Wachstum, eine gute Daseinsvorsorge und hohe Lebensqualität
Eine fast schon unendliche Geschichte geht zu Ende. Nach dreieinhalb Jahren wird die Landesregierung den neuen Landesentwicklungsplan voraussichtlich am 6. Juli beschließen. Zwischen dem Beginn der Erarbeitung des ersten Entwurfs im Januar 2007 und der Planfeststellung im Juli 2010 liegen fünf Regionalkonferenzen, 30 Informationsveranstaltungen, ein umfangreiches Online-Beteiligungsverfahren für Kommunen, Verbände, Kammern und die Öffentlichkeit, mehrere Sitzungen des Landesplanungsrats, eine Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss, eine Landtagswahl, ein Regierungswechsel, eine Überarbeitung des Entwurfs und mehrere Landtagssitzungen, zuletzt mit einem Antrag von CDU und FDP.
Tragfähige Kompromisse für alle Seiten
„“Wir sind am Ziel““, sagte Innenminister Klaus Schlie bei der Vorstellung der wesentlichen Grundzüge des Landesentwicklungsplanes am Montag (21. Juni) in Kiel. Die Überarbeitung mit breiter parlamentarischer Begleitung habe sich gelohnt. „“Wir haben für alle Seiten tragfähige Kompromisse gefunden““, sagte Schlie. Der Plan lasse deutlich die Leitlinien der Politik der Landesregierung aus Union und FDP erkennen: Weniger Vorgaben, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung für die Kommunen, bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertiger Lebensverhältnisse und den Schutz der natürlichen Ressourcen des Landes. „“Es geht um Freiheit, Verantwortung vor Ort, Flexibilität und Chancengerechtigkeit bei der Entwicklung aller Regionen des Landes““, sagte Schlie.
Landesplanerische Grundsätze und gestärkte kommunale Eigenverantwortung
Der Landesentwicklungsplan wird nach Überzeugung von Schlie ein partnerschaftliches Miteinander der Kommunen fördern, insbesondere auch von Stadt und Land. Davon werde das gesamte Land profitieren. „“Wir streben eine ausgewogene Mischung aus landesplanerischen Zielen und Grundsätzen auf der einen Seite und einer gestärkten kommunalen Eigenverantwortung auf der anderen Seite an““, sagte der Minister. Der Landesentwicklungsplan werde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Entwicklung mutig und zukunftsorientiert voranzutreiben. „“Wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze werden überall möglich sein““, sagte Schlie. Auch eine touristische Entwicklung sei überall im Land möglich.
Global denken, regional entwickeln und lokal handeln
„“Für mehr Wachstum, eine gute Daseinsvorsorge und hohe Lebensqualität brauchen wir starke Kommunen in Schleswig-Holstein““, sagte Schlie. Die kommunale Vielfalt sei eine Chance für das Land. Der Landesentwicklungsplan fördere Kreativität, gute Ideen und den Gestaltungswillen der Menschen vor Ort. „“Wir brauchen pragmatische Lösungen vor Ort, dort wo die Menschen leben und arbeiten, dort wo sie zu Hause sind““, sagte der Minister.
Er brachte die landesplanerische Philosophie auf den Satz: Global denken, regional entwickeln und lokal handeln, das wird uns weiterbringen! Das Land werde bei Planungsfragen Verantwortung abgeben, aber es werde sich nicht aus der Verantwortung stehlen. „“Wir werden die Kommunen weiterhin beraten und unterstützen““, sagte Schlie. Der Landesentwicklungsplan schaffe Planungssicherheit und die Grundlage für eine sinnvolle räumliche Entwicklung.
Das sind die wesentlichen Grundzüge des neuen Landesentwicklungsplans:
Städte und Zentrale Orte bleiben Schwerpunkte für die Ansiedlung von Gewerbe, den Wohnungsbau und für Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung.
Wohnungsbau
Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind, erhalten deutlich mehr Entwicklungsmöglichkeiten beim Bau neuer Wohnungen. In den ländlichen Gebieten darf die Zahl der Wohnungen in einer Gemeinde um zehn Prozent, im Umland von Hamburg, Kiel und Lübeck, den so genannten Ordnungsräumen, um 15 Prozent wachsen. Ausgangspunkt für diese Entwicklungsrahmen ist der 31. Dezember 2009. Dabei handelt es sich jedoch um eine Übergangslösung bis zur geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung. Danach ist die kommunale Familie aufgefordert, einen Rahmen für die Siedlungsentwicklung festzulegen.
Gewerbe
In allen Gemeinden kann sich Gewerbe weiter entwickeln. Ortsansässige Betriebe sollen sich immer erweitern können. In allen Gemeinden ist weiterhin die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe möglich. Dabei sind vorrangig die Zentralen Orte die geeigneten Standorte für größere Betriebe. Auch der großflächige Einzelhandel gehört primär in die Zentralen Orte. Das schließt nicht aus, dass kleinere Nahversorger natürlich in jedem Ort möglich sind.
Regionalplanung
Die Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Regionalplanung werden ausgeweitet. Die Träger der Regionalplanung sollen bei Neuaufstellung oder Änderung der Regionalpläne einen neuen Rahmen für den Wohnungsbau festlegen und auch räumlich differenzieren. Damit wird der Rahmen an aktuelle Entwicklungen und regionale Besonderheiten angepasst. Die Regionalplanung kann ergänzend zu den Schwerpunkten im Landesentwicklungsplan weitere Gemeinden festlegen, die sich für eine stärkere Entwicklung für Wohnungsbau und Gewerbe eignen.
Eignungsgebiete für Windenergie
Die Regionalplanung kann mehr Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweisen. Statt eines Anteils von insgesamt etwa einem Prozent an der Landesfläche können in allen Regionalplänen zusammen zukünftig cirka 1,5 Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete dargestellt werden.
Tourismus
Die Regionalplanung kann die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung bei der Aufstellung eines Regionalplans überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen. Außerdem kann sie die im Landesentwicklungsplan dargestellten Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung in den Regionalplänen konkretisieren und innerhalb dieser Entwicklungsgebiete Kernbereiche für Tourismus und Erholung festlegen, um eigene regionale Entwicklungsschwerpunkte zu setzen.
Darüber hinaus kann die Regionalplanung in den Regionalplänen Siedlungsachsen darstellen, verschiedene Gebietskategorien für Natur und Landschaft ausweisen, Rohstoffsicherungsgebiete darstellen und räumliche Leitbilder für die Nutzung regenerativer
Energiequellen entwickeln.
Interkommunale Zusammenarbeit
Aber auch die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt werden. Interkommunale Vereinbarungen sollen immer freiwillig sein. Sie werden erst dann erforderlich, wenn sich Gemeinden über ihren zugestandenen Rahmen hinaus entwickeln wollen oder sollen. Wenn sie geschlossen werden, sind sie für alle beteiligten Kommunen verbindlich. Zwischen Zentralen Orten und Nachbargemeinden ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit anzustreben, die der Bedeutung der einzelnen Gemeinden gerecht wird und einen fairen Interessensausgleich ermöglicht.
Zentrale Orte haben eine besondere Verantwortung für das Zustandekommen von interkommunalen Vereinbarungen. Wenn die Vereinbarungen verbindliche Grundlage für die zukünftige regionalplanerische Beurteilung der Bauleitplanung sein sollen, sind sie mit der Regionalplanung im Hinblick auf die Erfordernisse der Raumordnung abzustimmen. Diese Möglichkeit kann künftige Planverfahren erheblich beschleunigen.
Karte der Landesplanung: „Zentrale Orte und Stadtrandkerne“ (Stand: Oktober 2009)
Entwicklungsachsen
Mit der A 20 und A 21 kommen weitere Landesentwicklungsachsen hinzu. Hauptverbindungsachsen wie die B 202, B 76, A 210 und B 203 verbinden die Entwicklungsachsen miteinander und verdeutlichen die Erreichbarkeit von Schwerpunkten auf diesen Achsen an die Hauptverkehrsströme von und nach Skandinavien und Osteuropa.