Neues Integrationsgesetz gut für Schleswig-Holstein
Neues Integrationsgesetz gut für Schleswig-Holstein – Der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB, zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016: „Die Einigung auf Eckpunkte für ein neues Integrationsgesetz begrüße ich außerordentlich.
Ziel des Gesetzes wird es sein die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von Ihnen Eigenbemühungen einzufordern. Denn gelungene Integration kann nur aus diesem Zweiklang von Fördern und Fordern gelingen. Wer sich nicht integriert und die vielen Angebote, die es gibt, nicht annimmt, muss künftig deutliche Sanktionen erwarten. Diese klare Linie des Forderns und Förderns machen die gestrigen Vorgaben für ein Integrationsgesetz deutlich.“
Liebing weiter: „So sieht das Integrationsgesetz vor bis zu 100.000 Arbeitsplätze für integrationsbereite Flüchtlinge zu schaffen. Dies käme auch der Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu Gute. Ebenso begrüße ich die vereinbarte Wohnsitzauflage, für die ich mich bereits im Vorfeld gegenüber dem Bundesinnenminister ausgesprochen habe. Damit werden die Städte vor dem nicht mehr steuerbaren Zuzug geschützt und andererseits die Integration in der Fläche gefördert.“
„Ich halte es für notwendig, dass die Landesregierung dazu eine klare Position bezieht. Bei der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz (22. April 2016) muss Albig konstruktiv an der Umsetzung des Integrationsgesetzes mitwirken und sich positiv im Bundesrat dafür einsetzen. Es ist wichtig den Weg für eine schnellstmögliche Integration der hier ankommenden Flüchtlinge frei zu machen“, fordert Ingbert Liebing die schleswig-holsteinische Landesregierung abschließend auf.