Politik & Wirtschaft

Neues kommunales Dienstleistungszentrum für das Amt Südangeln

In Böklund (Kreis Schleswig-Flensburg) wurde am Mittwoch (7. September) das neue kommunale Dienstleistungszentrum des Amtes Südangeln offiziell seiner Bestimmung übergeben. Während der Feierstunde sagte Innenstaatssekretär Volker Dornquast:

„“Ich freue mich über den Abschluss dieser Baumaßnahme und überbringe Ihnen dazu die herzlichen Glückwünsche von Innenminister Klaus Schlie, der heute terminlich leider verhindert ist. Nach einer Bauzeit von rund eineinhalb Jahren ist nunmehr die energetische Sanierung abgeschlossen, gleichzeitig wurde die Barrierefreiheit des Gebäudes hergestellt. Und zudem hat nun neben vielen anderen Institutionen die neue Polizeistation Böklund eine moderne und zweckmäßige Unterkunft.“

„Das Innenministerium hat aus diesen guten Gründen die Baumaßnahme „Kommunales Dienstleistungszentrum“ des Amtes Südangeln in Böklund mit Bundesmitteln nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz gefördert. Da das Amt im Sinne der Umsetzungsregularien glücklicherweise nicht als finanzschwach eingestuft ist, konnten für dieses Projekt jedoch keine Landesmittel bereitgestellt werden. “

„Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 2,88 Millionen Euro, von denen 1,2 Millionen Euro nach den Bestimmungen des Zukunfts-Investitionsgesetzes förderfähig sind. Davon hat der Bund 75 Prozent übernommen, das sind rund 901.000 Euro. Die Eigenmittel des Amtes belaufen sich insgesamt auf die Summe von knapp zwei Millionen Euro.“

„Das neue Amtshaus soll in Zukunft als modernes kommunales Dienstleistungszentrum fungieren. So sind in dem Neubau neben der Amtsverwaltung und der Polizei auch der Wasserbeschaffungsverband Südangeln, der Schulverband der Auenwaldschule, die Verwaltung der Aktiv-Region Ostsee und schließlich eine Postagentur untergebracht.“
„Ihnen allen steht nun eine Unterbringung zur Verfügung, die vernünftige Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Arbeitsalltag schafft.“

„Zu diesen Rahmenbedingungen zählt daneben auch eine entsprechend ausgestalte gesetzliche Grundlage. Auch aus diesem Grund ist die Reform der Kommunalverfassung, die als Folge des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 26.Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Übertragungsmöglichkeiten von Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde auf die Ämter notwendig wurde, für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein von so großer Bedeutung. Mit dem Urteil ist das über Jahrzehnte bewährte Zusammenspiel zwischen Gemeinden und Ämtern ins Wanken geraten. Das hat große Unsicherheiten ausgelöst, zumal in der Folge von Teilen der Politik sogar die Existenzberechtigung der Gemeinden und Ämter in ihrer heutigen Form in Frage gestellt wurde.“

„Ziel unserer Reformpläne ist es daher, mit Blick auf das Urteil rechtssichere und verfassungsgemäße Lösungen zu finden, die zugleich die lebendigen und funktionstüchtigen kommunalpolitischen Strukturen vor Ort respektieren. Änderungen des Kommunalverfassungsrechts und damit auch der Amtsordnung sollten dabei grundsätzlich der Prämisse von mehr Demokratie und Eigenverantwortung folgen. Denn festzustellen ist, dass das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht als Last, sondern als angenehme Pflicht empfunden wird und als Herausforderung, die eigenen Angelegenheiten vor Ort so weit wie möglich selbst zu gestalten.“

„Dieser Befund gilt heute mehr denn je. Die Gemeinden sind und bleiben die Keimzellen der Demokratie. Daher gilt es, den in den Gemeindevertretungen Verantwortlichen ihre Gestaltungsfreiheit zu erhalten – ja, sie sogar zu stärken – und ihnen zugleich die nötigen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft in ihrem Verantwortungsbereich auch weiterhin professionell und effizient meistern zu können.“

„Ich will an dieser Stelle nicht die gegenwärtig diskutierten Änderungsvorschläge darstellen. Festzuhalten ist jedoch, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung das Ergebnis intensiver Erörterungen mit der kommunalen Ebene ist. So hat Innenminister Schlie auf vier Regionalkonferenzen und in weiteren zehn Info-veranstaltungen mit insgesamt nahezu 2.500 Kommunalpolitikern einen Dialog über die künftige Ausgestaltung insbesondere auch der Amtsordnung geführt. Aus unserer Sicht hat sich dieser Aufwand gelohnt: Denn das Ergebnis bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern hat auch bei den kommunalen Landesverbänden viel Zustimmung erfahren. Wir hoffen daher, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zügig vorantreiben können. Zum Abschluss wünsche ich allen Nutzern und Besuchern viel Freude mit dem neuen kommunalen Dienstleistungszentrum des Amtes Südangeln.““
(Es gilt das gesprochene Wort)