Neuzuschnitt des Wahlkreises 11 zur Bundestagswahl 2017
Der nächste Bundestag wird zwar erst 2017 gewählt, aber bereits jetzt muss über einen Neuzuschnitt
der Wahlkreise entschieden werden.
Die Wahlkreiskommission beabsichtigt einige der 299 Wahlkreise für die Bundestagswahl 2017 anzu-
passen. Nach dem Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern den Bevölke-
rungsanteil so weit wie möglich entsprechen.
Danach stehen Schleswig –Holstein 10,85 Wahlkreise, gerundet 11 Wahlkreise wie bisher zu.
Die Bevölkerungszahl innerhalb der jeweiligen Wahlkreise soll von der durchschnittlichen Bevölke-
rungszahl um nicht mehr als 15% nach oben oder unten abweichen.
In Schleswig-Holstein sind davon die Wahlkreise 6 (Plön-Neumünster), Wahlkreis 8 (Segeberg und
Stormarn-Nord) und Wahlkreis 10 (Wahlkreis Herzogtum-Lauenburg und Stormarn-Süd) betroffen.
Da der Wahlkreis 10 zu groß ist, gibt es Überlegungen einen Teil des Wahlkreises dem Lübecker
Wahlkreis 11 zuzuordnen.
Zum Wahlkreis 11 gehört bisher das Stadtgebiet Lübeck und ein Teilbereich des Amtes Sandesneben-
Nusse (ehemaliges Amt Sandesneben).
Nach den angestellten Überlegungen könnte auch der restliche Teilbereich des Amtes Sandesneben-
Nusse, nämlich der Bereich des ehemaligen Amtes Nusse dem Wahlkreis 11 zugeordnet werden.
Dadurch wäre der Wahlkreis 10 nur noch 15,2% größer und der Wahlkreis 11 wäre nur noch 10,5%
kleiner als der Durchschnitt.
Da der Wahlkreis 11 bisher gegenüber den Nachbarkreisen zahlenmäßig zu klein ist, ist die geplante
Neuschneidung begrüßenswert. Gerade auch unter dem Aspekt, dass das Amt Sandesneben –Nusse,
dass erst 2008 durch die Zusammenlegung der Ämter Sandesneben und Nusse entstanden ist, sich
nunmehr durch die Wahlgerechtigkeit in einem gemeinsamen Wahlkreis wiederfindet.
Bis Ende Januar 2015 muss die siebenköpfige Wahlkreiskommission eine Vorentscheidung treffen.
Das letzte Wort hat der Bundestag.